Bottrop. .

Entlang der Peterstraße führt ein Schutzstreifen für Radfahrer. An der Osterfelder Straße gibt es den Radfahrstreifen. Beide müssen genutzt werden, die Regeln sind trotzdem unterschiedlich.

Mal eben flott zu Fuß in die Innenstadt – für Peter Niehues eigentlich kein Problem. Schließlich muss er lediglich den Gehweg entlang der Peterstraße nutzen. Dabei ist ihm aufgefallen: Viele Radfahrer ignorieren den neuen Schutzstreifen, der auf der Fahrbahn aufgemalt wurde. Stattdessen quetschen sie sich auf dem engen Gehweg an den Fußgängern vorbei. „Wenn man sie anspricht und bittet, doch den Radfahrstreifen zu nutzen, erfolgt oft nicht mal eine Reaktion“, schildert Niehues seine Erfahrungen.

So nicht: Das Radfahren auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Stattdessen müssen Radler auf die Fahrbahn. Hier an der Peterstraße soll ein Schutzstreifen zusätzliche Sicherheit bieten. Foto Dirk Bannert/WAZ FotoPool
So nicht: Das Radfahren auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Stattdessen müssen Radler auf die Fahrbahn. Hier an der Peterstraße soll ein Schutzstreifen zusätzliche Sicherheit bieten. Foto Dirk Bannert/WAZ FotoPool © WAZ FotoPool

Dabei sind die Regeln denkbar einfach, erklärt Peter Rozek vom Straßenverkehrsamt. Auf dem Gehweg hat kein Radfahrer etwas verloren. Einzige Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen mit dem Rad auf dem Gehweg fahren, Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Bürgersteig nutzen.

Aber warum weist kein blaues Schild auf den neuen Streifen für Radfahrer entlang der Peterstraße hin? Ganz einfach, dabei handelt es sich nicht um einen Radweg im eigentlichen Sinne, sondern um einen so genannten „Schutzstreifen“, zu erkennen an der gestrichelten Linie. „Der darf von Autofahrern mitgenutzt werden, so lange keine Radfahrer behindert oder gefährdet werden“, so Rozek. Eine Benutzungspflicht ergibt sich in diesem Fall nicht durch das allseits bekannte Hinweisschild. Sie ist eher indirekt gegeben. Denn: Auf den Gehweg darf der Radler nicht, auf der Straße muss er äußerst rechts fahren. Damit ist er automatisch auf dem Schutzstreifen unterwegs.

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Bottrops oberste Verkehrsplanerin, Natascha Dietz, bezeichnet die Lösung an der Peterstraße dann auch als „Kompromiss“. Die optische Abtrennung mache dem Autofahrer immerhin die ganz Zeit über deutlich: „Hier könnte ein Radfahrer unterwegs sein.“ Außerdem sei die Fahrbahn optisch enger geworden, deswegen seien Autos in der Regel langsamer unterwegs.

Aber warum hat man keine Radfahrstreifen wie an der Osterfelder Straße in der Innenstadt angelegt? Hier trennt eine durchgezogene Linie Radweg und Fahrbahn voneinander, die Nutzung des „Radfahrstreifens“ ist vorgeschrieben und die Autofahrer haben auf dieser Fläche nichts verloren. Das hänge damit zusammen, dass die Neuasphaltierung der Peterstraße mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert wurde. „Deshalb durften an der Straße keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.“

Aber sind Radfahrer auf der Fahrbahn oder aber zumindest auf einer Ebene mit den Autofahrern besser unterwegs? Glaubt man dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), dann ist das so. Seit Jahren spricht sich der Verein gegen Radwege auf dem Niveau des Bürgersteigs aus. Und auch Natascha Dietz und Peter Rozek glauben, dass Radler im Blickfeld der Autofahrer, nicht verdeckt durch parkende Autos, sicherer unterwegs sind. Trotzdem sagt die Verkehrsplanerin: „Das wird bei jedem Neubau neu entschieden. An vielbefahrenen Straßen wie etwa die Friedrich-Ebert- oder die Essener Straße kann die Hochbordvariante vielleicht doch sicherer sein.“