Nach Beendigung der zweiten Offenlage der Pläne zum Ausbau der B 224 zu einem Teilstück der A 52 liegt dem Regierungspräsidenten jetzt auch die Einschätzung der Bottroper Planungsverwaltung vor.

Was ist im Jahr 2025 zu erwarten, wenn die heutige B 224 zur A 52 ausgebaut worden ist? Dieser Frage waren Gutachter nachgegangen und hatten errechnet, dass es dann ein höheres Verkehrsaufkommen geben, aber der Lkw-Anteil geringer ausfallen werde.

Auch die Belastung durch Schadstoffe hatten sie noch einmal unter die Lupe genommen. Danach kommt es ab dem Jahr 2020 zu Grenzwertüberschreitungen bei der am nächsten liegenden Wohnbebauung, unabhängig von einer B 224 oder A52. Der Ausbau zur Autobahn bietet nach Einschätzung der Gutachter aber durch die Verstetigung des Verkehrs (Wegfall von Ampeln) etwas bessere Werte.

Weil die Experten mit ihrer ersten Prognose für 2020 beim Lkw-Verkehr zu hoch lagen, waren auch der passive Schallschutz falsch eingeschätzt worden. Jetzt haben weniger Hauseigentümer Anspruch auf diese Art Schallschutz: Von ursprünglich 162 Objekten fallen 28 aus dem Programm, fünf neue kommen hinzu. Der aktive Schallschutz wie Flüsterasphalt, Wälle und Wände bleibt derselbe.

Schnellstmöglich

Diese und weitere Ergebnisse hatten zu einer neuen Auslegung der Pläne geführt. Sie ist inzwischen abgeschlossen.

Nicht nur die Bürger machten von ihrem Recht Gebrauch, noch einmal Stellung zu den Ausbauplänen zu nehmen. Wie berichtet, gab es dazu rund 1500 Einsprüche oder Änderungsvorschläge, die inzwischen der Bezirksregierung Münster vorliegen. Nun legt auch das Planungsamt der Stadt dieser Entscheidungsstelle seine Forderungen zum Ausbau zur A 52 vor.

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Danach sollen zum Beispiel die aktiven Schallschutzmaßnahmen zeitlich vorgezogen („schnellstmöglich“) und die Wände hoch absorbierend ausgeführt werden. In Teilbereichen, wo die A 52 Bahnstrecken und Straßen unterquert, müssen auch auf der abgewandten Seite der Autobahn Lärmschutzwände errichtet werden. Wall oder Wand fordert die Stadt zudem zum Schutz des Lippenshofes an der Gungstraße 198. Kritisch wird der Bau eines Regenrückhaltebeckens samt Zufahrt am „Kleinebrechtshof“ gesehen und vorgeschlagen, davon Abstand zu nehmen. Weil das Kraneburger Feld zur gewerblichen Entwicklung genutzt werden soll, regt die Stadt die Verlagerung von Ausgleichsmaßnahmen an, die dem Artenschutz dienen. Nicht Wald, sondern Offenlandbiotope sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, bedrohten Tierarten In der Welheimer Mark und am Haverkamp zu helfen.

Terminplanung

„Der Planungsausschuss wird sich am 21. Juli mit dem Thema befassen“, sagt Christina Kleinhans, Leiterin des Planungsamtes. „Dessen Anregungen und mögliche Veränderungen werden dann der Bezirksregierung nachgereicht. Die Terminplanung war diesmal anders nicht möglich.“