Bottrop.

Ein paar Klicks hier, ein paar Klicks dort, und schon ist der Chart-Hit auf der eigenen Festplatte. Der Schock folgt dann oft Wochen später: ein seitenlanges Schreiben, eine Schadensersatzforderung. Die Verbraucherzentrale bietet in solchen Fällen Hilfe.

„Hierbei handelt es sich nicht um originäres Verbraucherrecht, sondern um Strafrecht. Daher wird das über unsere Anwälte abgewickelt. Fragen dazu haben uns schon immer erreicht“, sagt Claudia Berger von der Verbraucherzentrale in Bottrop. Einer der Anwälte der Verbraucherzentrale ist Jens Kassen. „Solche Abmahnungen richten sich in der Regel an die Benutzer bestimmter Programme wie etwa Emule oder die Torrent-Software“, erklärt Kassen. Diese Abmahnungen verfehlen ihre Wirkung nicht. Teilweise bis zu zwanzig Seiten stark, sind oft auch aktuelle Fälle angehangen, die Eindruck hinterlassen. Das weiß auch Kassen: „Etwa ein Viertel der Angeschriebenen zahlt sofort.“

Nicht selten sind die Forderungen aber überzogen. So werden -- neben Schadensersatzansprüchen – häufig horrende Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Es gibt in solchen Fällen allerdings eine Deckelung, so dass die „Übeltäter“ nicht mehr als 100 Euro für den juristischen Aufwand zahlen müssen. „Insgesamt sind diese Abmahnungsschreiben mit vielen Fehlern versehen und somit angreifbar“, sagt Kassen. So fehle es oft unter anderem an formellen Voraussetzungen.

Doch wie werden die Juristen überhaupt auf illegale Downloads aufmerksam? Bei Plattformen wie etwa Emule lädt man eine Datei herunter, stellt sie aber automatisch auch anderen Usern zum Download zur Verfügung. Und genau hier liegt die Gesetzesübertretung. „Die Portale werden regelrecht nach IP-Adressen abgesucht. Die Weitergabe befindet sich dann aber auch wieder in einer Grauzone“, sagt Kassen, der jedoch an die User appelliert, die Schriftstücke ernst zu nehmen.

Denn häufig reagieren die Betroffenen (zu) spät, lassen Fristen verstreichen oder werfen die Schreiben einfach weg. „In diesen Fällen können wir dann oftmals nichts mehr tun.“

Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, ist die Höhe der Strafe nur schwer abzuschätzen. Kassen: „Häufig wird ein Pauschalangebot gemacht. Aber es muss ein Schaden nachgewiesen werden.. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nicht mehr viel kommt, wenn man dagegen schießt.“ Zuletzt hatte es über Pfingsten eine neue Abmahnungswelle gegeben. Die Fristen waren hierbei freilich nur schwer einzuhalten. „Wenn eine Welle da ist, haben wir bis zu fünf Anfragen pro Tag“, so Claudia Berger.