Bottrop.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Moment der Unachtsamkeit oder einfach ein dreister Diebstahl – und die Geldbörse ist weg. Weil so mancher Zeitgenosse seine komplette Identität im Portemonnaie mit sich trägt, fehlen jetzt nicht nur Scheck- und Kreditkarten, sondern auch die Ausweispapiere und Führerscheine.

Rasch muss Ersatz her. Also ab ins Bürgerbüro, schnell einige Formulare ausfüllen, und die neuen Dokumente sind beantragt. Oder doch nicht?

Nahe Angehörige können helfen

„Für die Behörde gilt die Maxime, dass die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann“, sagt Jürgen Terstegen, Leiter des Bottroper Bürgerbüros. Der so einfach scheinende Behördengang kann sich beim Verlust aller Dokumente aber als wahrer Teufelskreis entpuppen. So gibt es ohne eindeutigen Identitätsnachweis keinen Personalausweis. Auch nicht die provisorische Ausgabe. Die aber ist mindestens erforderlich, wenn etwa ein neuer Führerschein beantragt werden muss.

„Im Normalfall muss ein amtliches Lichtbilddokument in Verbindung mit einer Personenstandsurkunde vorliegen“, erklärt Terstegen. Ein entwerteter Personalausweis oder ein Behindertenausweis, dazu die Geburtsurkunde – das sollte reichen. Sind diese Dokumente nicht greifbar, bleibt nur noch der Gang in die Archive. Diese Karte sticht aber nur dann, wenn die alten Dokumente auch in der Stadt ausgestellt wurden, in der die neuen nun beantragt werden sollen. Ansonsten würde der bürokratische Aufwand sehr hoch. „Seit 2007 digitalisieren wir“, sagt Terstegen. Somit besteht die Möglichkeit, die Identität direkt am PC zu überprüfen.

Man kann auch eine Person hinzuziehen, die die eigene Identität belegt. „Das dürfen aber nur nahe Angehörige sein, Ehepartner wären zum Beispiel nicht zulässig“, so Terstegen.

Im Zweifel müssten die Verwandten sogar von weit her anreisen – eine schriftliche Erklärung aus der Ferne ist normalerweise nicht ausreichend. Scheitert auch diese Variante oder besitzt der Antragsteller gar keine Angehörigen mehr, bliebe noch der Gang zur Polizei. Dort könnten etwaige Akteneinträge Hinweise zur Identität liefern. „Es kann im äußersten Fall theoretisch sogar zu einer Genuntersuchung kommen“, sagt Terstegen.

Komplizierte Fälle bleiben die Ausnahme

Zugegeben, das angeführte Beispiel ist sehr extrem, wenn auch nicht unmöglich. „Das ist aber nicht die Regel. Ich hatte in elf Jahren zwei oder drei Fälle, bei denen es komplizierter war. Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung“, beruhigt Terstegen. Grundsätzlich gilt aber: Je weniger offizielle Unterlagen vorliegen, desto plausibler muss die Identität belegt werden. Und das ist manchmal schwerer als man denkt.