Senioren fallen oft auf unseriöse Telefon-Aktionen herein, erklärt die Verbraucherberatung. Warnung vor Gewinnspielen

Zu schön, um wahr zu sein ist nach den Erfahrungen der Verbraucherberatung der Satz „Sie haben gewonnen”, ob gehört oder gelesen. Denn Gewinnspiel-Veranstalter verschenken nichts, sie wollen Geld verdienen. Oft überziehen solche Gewinnmitteilungen als Postwurfsendungen ganze Regionen, auch per Telefon werden Verbraucher über angebliche Gewinne informiert. Christine Bruns, neue Mitarbeiterin bei der Verbraucherberatung Bottrop, hält Misstrauen für geboten: Mit schriftlichen Gewinnbenachrichtigungen versuchen unseriöse Anbieter, dem Adressaten seine Unterschrift für eine verborgene Einzugsermächtigung abzuschwindeln, oder sie wollen etwas verkaufen. Beispiel: „12000 Euro liegen zur Auszahlung an sie bereit, aber es ist notwendig, dass uns ihre Bestellung vorliegt.” Die Verbraucherberatung rät: Gewinnbriefe gehören in den Papierkorb.

Skepsis ist auch angebracht bei Kaffeefahrten und Touren, bei denen der versprochene Gewinn abgeholt werden kann. Zumeist verbergen sich hinter ihnen Werbe- und Verkaufsaktionen, bei denen hoher Druck auf die Teilnehmer ausgeübt wird.

Gängige Praxis am Telefon sind Anrufe, bei denen der gewiefte Verkäufer vorgibt, die Daten des Angerufenen mit ihm abgleichen zu wollen, es aber auf einen verdeckten Vertragsabschluss anlegt. Den Anrufern liegen sämtliche Daten der Verbraucher bereits vor, ohne dass diese sich an die Teilnahme an einem Gewinnspiel erinnern können. „Der Verdacht auf Datenmissbrauch liegt nahe”, stellt Christine Bruns fest. De facto bleibt es nicht bei einer Firma, die anruft, denn die Daten der Verbraucher werden weitergegeben - und die Anrufe häufen sich. Diese Gespräche, weiß die Verbraucherberaterin, führen oft zum Ziel. „Vor allem ältere Leute sind zu höflich und nett. Sie haben es mit geschulten Call-Center-Agenten zu tun, die wickeln alte Leute um den Finger.” Auf ähnliche Weise ging wohl auch ein 65-Jähriger aus Bottrop in die Falle, bei dem 48 Gewinnspiel-Anbieter monatlich Beträge zwischen 30 und 90 Euro abbuchten. Die Verbraucherzentrale nahm sich des Falls an. Ein Mitarbeiter der Sparkasse buchte ein halbes Jahr lang die abgebuchten Beträge zurück, und wie erwartet meldeten sich die Veranstalter schriftlich - aber nur 26 von 48. Ihnen gegenüber pochten die Verbraucherberater auf ein fehlendes Dokument: Nach einem telefonischen Vertragsabschluss muss der Vertragsinhalt schriftlich bestätigt werden, und zwar mit Hinweis auf das Widerrufsrecht.

Unerwünschte Werbeanrufe sind zwar verboten, aber kaum zu verhindern. Die Verbraucherzentrale rät, dem Anrufer präzise Gegenfragen zu stellen, um sachliche Informationen zu erhalten. Wenn das nicht hilft, meint Christine Bruns, hilft auflegen.