Bottrop. .

Im Frühjahr werden die Pläne für den Ausbau der B 224 zur A 52 im Bottroper Abschnitt unplanmäßig zum zweiten Mal ausgelegt, weil das Verkehrsgutachten aktualisiert wurde.

Somit rückt der Erörterungstermin, der eigentlich schon längst hätte stattfinden sollen, erst einmal in weite Ferne. Denn nach der vierwöchigen Offenlage werden die dann sicherlich eingegangenen Einwendungen noch abgearbeitet werden müssen.

War zur ersten Offenlage der Ausbaupläne vor zwei Jahren im Planungsamt ein Gutachten aus dem Jahre 2005 auf der Basis von Verkehrszählungen aus dem Jahre 2000 für ein Prognosejahr 2020 herangezogen worden, so wird jetzt mit Zählungen aus dem Jahre 2005 immerhin bis zum Jahre 2025 vorausgeschaut.

Jürgen Pauly vom Landesbetrieb Straßen.NRW betont, das sei aus Überlegungen innerhalb der Verwaltung und nicht auf Einwände von Bürgern hin geschehen. Als das Gutachten im Jahre 2005 erstellt wurde, lagen die Ergebnisse der Verkehrszählung 2005 noch nicht vor. Da sich das gesamte Verfahren dann noch hingezogen habe, wolle man jetzt aber doch die aktuelleren Zahlen mit nutzen. Verkehrszählungen führe man nicht laufend, sondern nur alle fünf Jahre durch.

Es sei auch keineswegs ein neues, sondern eben ein aktuelleres Gutachten, betont Pauly ganz bewusst.

Auch wenn dem städtischen Planungsamt dies neuere Zahlenwerk noch nicht vorliegt, glaubt Abteilungsleiterin Natascha Dietz nicht an große Veränderungen, sondern an eher geringe Zuwächse für den um fünf Jahre nach hinten erweiterten Prognosezeitraum. Es sei aber dennoch gut, in dem größeren Zeitrahmen zu planen.

Andere Verkehrszahlen führten dann natürlich zur Überarbeitung der Lärmtechnik, sprich: Lärmschutzmaßnahmen, betont Jürgen Pauly. Und zu einer anderen Beurteilung der Schadstoffbelastung der Luft. Zur Lärm- und Luftbelastung sind also neue Zahlen zu erwarten.

Eigentlich war eine erneute Offenlage innerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens nicht geplant. Üblicherweise erhalten die Bürger, die Anregungen oder Bedenken haben, einzeln konkrete Antworten von der Planungsbehörde. Wenn sich aber, so Natascha Dietz, eher grundsätzliche, viele Menschen betreffende Fakten verändern, wird eine neue Offenlage durchgeführt.

Der im gesetzlichen Ablauf vorgesehene Erörterungstermin wird dann für beide Offenlagen zusammen durchgeführt. Natascha Dietz rechnet auch damit, dass beim zweiten Offenlagetermin nicht nur zum aktualisierten Verkehrsgutachten wieder Anregungen und Bedenken kommen, sondern auch wieder zu anderen Punkten der Planung. Wann es nun zu dem Erörterungstermin kommen könnte, mag Natascha Dietz nicht abschätzen. Eigentlich sollte er im vergangenen Herbst sein.