Bottrop. .
Das hatte er immer gewollt - und das wird ihm jetzt vergönnt sein: seine Altersteilzeit bei Siemens zu Ende zu machen. Michael Gerber (59) hat einen dreieinhalb Jahre langen Kampf hinter sich. Im Juni endet seine Altersteilzeit. Dabei drohte ihm als BenQ-Mitarbeiter noch 2006 die Arbeitslosigkeit.
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Als Siemens-Beschäftigter geht er in den Ruhestand. Als BenQ-Mitarbeiter drohte ihm die Arbeitslosigkeit nach der Ende September 2006 eingetretenen Insolvenz der von Siemens auf BenQ übergegangenen Handy-Sparte. Sein Kampf gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses von der einen auf die andere Firma führte ihn erfolgreich durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Juli 2009. Dort bekam er zwar in der Sache Recht - aber Siemens hatte schon zuvor eine fristlose Kündigung angestrengt, die es jetzt noch zu überstehen galt. Und das gelang Gerber jetzt vor dem Arbeitsgericht Wesel.
Nicht mit einem Urteil, sondern in einem Vergleich: Gerber kann seine Altersteilzeit bei Siemens beenden. Allerdings habe Siemens zunächst so einen Vergleich nur akzeptieren wollen, wenn Gerber mit einer Verschwiegenheitserklärung einverstanden sei: Er sollte sich zukünftig nicht mehr zum Betriebsübergang Siemens/BenQ, zu seinem Erfolg beim Bundesarbeitsgericht und zu seiner Weiterbeschäftigung bei Siemens öffentlich äußern. Diesen „Maulkorb“ ließ sich Gerber nicht verpassen, sein Anwalt bestand dann doch auf einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes. Gerber: „Da lenkte Siemens dann doch ein, wollte so wohl das Gesicht wahren und nicht wieder ein Urteil in der Öffentlichkeit sprechen lassen.“
Er wollte sich „nicht die Würde nehmen lassen, mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung behalten“, sagt Gerber. Wohlwissend, dass er bei der Ablehnung der Verschwiegenheitserklärung immer noch das Risiko getragen hätte, dass die Kündigungsschutzklage abgelehnt worden wäre. Was ihm die weitere Arbeitslosigkeit beschert hätte, die er schon für zwei Jahre im Laufe des Prozesses erleiden musste. Jetzt muss Siemens das über die Arbeitsagentur an Gerber gezahlte Insolvenz- und Arbeitslosengeld zurückerstatten, ihm selbst die Differenz zwischen Altersteilzeitgeld und den von der Arbeitsagentur bezahlten Unterstützungen. Und für ihn Rentenbeiträge angleichen.
„Ich bin nun wieder Siemens-Beschäftigter - aber den Blaumann muss ich nicht mehr anziehen“, schmunzelt Gerber.