Bottrop.
Für sechs Jahre muss der Mann ins Gefängnis, der seine leibliche Tochter von deren achten Lebensjahr an fast über ein Jahrzehnt lang sexuell missbrauchte.
Zum dem sich steigernden Inzest war es überwiegend in den Bottroper Wohnungen der Familie gekommen ( die WAZ berichtete). Nach dem Urteil der V. Strafkammer des Essener Landgerichtes konnte der Angeklagte gestern mit seiner neuen Partnerin bis zum Strafantritt erst einmal nach Hause gehen.
Bis zum Schluss hatte der 52-Jährige seine Unschuld beteuert und erklärt, er fände es schlimm, dass „die Vorwürfe im Raum stehen“. Einen Freispruch beantragte Verteidiger Becher nach dem Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten.“
Doch Zweifel hatten weder die Kammer noch Staatsanwältin Katrin Otte. Sie waren überzeugt vom Wahrheitsgehalt der Aussage der jetzt 22-Jährigen Tochter des Angeklagten, deren Leben durch das Leugnen des Vaters vermutlich noch einen weiteren Schlag bekommen habe.
Entführung
Als Achtjährige hatte sie ein Mann von der Straße weg entführt und vermutlich missbraucht. Er wurde gefasst und nahm sich in der Haft das Leben. Zu der Zeit etwa begannen die Übergriffe des Vaters. „Es fängt leicht an und geht dann bis zum Geschlechtsverkehr,“ nannte Richterin Luise Nünning den typischen Verlauf des Inzest. Es sei wie ein Liebesverhältnis gewesen, in dem der Vater die Gefühle von der Mutter auf die Tochter verlagert habe.
Die Kammer war ebenso wie die Staatsanwaltschaft sicher, im Prozess nur von „der Spitze eines Eisberges“ gehört zu haben. Und ebenso sicher glaubten sie der Zeugin: „Wir haben ein ganzes Gefüge, das man nicht erfinden kann“, sagten Richterin Nünning und Anklagevertreterin Otte. Strafverschärfend wertete das Gericht die schwere Schädigung des Opfers.