Bottrop.
Die Polizei hatte Martin W. schon länger im Visier, als dieser am 6. Januar mit dem Auto ins niederländische Arnheim fuhr, um dort Drogen einzukaufen.
Rund 4,3 Kilo Marihuana erwarb der Angeklagte. Die Drogen verstaute er im Kofferraum des Wagens und schmuggelte sie über die Grenze. Als er in Bottrop ankam, klickten die Handschellen. Gestern musste er sich wegen unerlaubter Einfuhr und Handels mit Drogen in nicht geringer Menge vor dem Amtsgericht in Bottrop verantworten.
Lange Haftstrafe
Als einen intelligenten, gut aussehenden Mann, der eigentlich gar nicht so recht ins Drogenmilieu passt, beschrieb der Staatsanwalt den Angeklagten. Doch die Vorstrafen des 45-Jährigen erzählten etwas anderes. Wegen Drogenbeschaffung und Drogenhandels war er nämlich bereits mehrfach vorbestraft. In einem Fall ging es um 23 Kilo Marihuana. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt, von der er fünf Jahre und vier Monate verbüßte. Im Mai 2009 kam er wieder auf freien Fuß.
Da er keine Bleibe fand, landete er in einem Übergangswohnheim am Borsigweg. „Ich hatte kein Geld und keine Perspektive. Da habe ich wieder angefangen zu trinken und Drogen zu nehmen”, erzählte der Angeklagte. Alkohol, Marihuana, Kokain und Amphetamine, dazu das Milieu am Borsigweg: Seine ganze Situation habe ihn verzweifeln lassen. Um an Geld zu kommen, habe er sich deshalb wieder auf Drogengeschäfte eingelassen.
Neuen Deal eingefädelt
Man müsse eben die richtigen Leute kennen, um Drogen in so großen Mengen zu bekommen, erzählte der Angeklagte. Für die 4,3 Kilo mit einem „Marktwert” von ungefähr 15 600 Euro zahlte er 3 000 Euro an. „Der Rest wurde mir in Kommission gegeben. Man vertraute mir”, gab der Angeklagte an. Über Zwischenhändler in Bottrop und Umgebung sollte das Marihuana dann weiterverkauft werden. Doch der Deal wurde von der Polizei beobachtet, die sogar das Telefon des Angeklagten abhörte.
Warum er auf die schiefe Bahn geraten war, darüber rätselte selbst sein Verteidiger. Nach einer Lehre zum Radio- und Fernsehtechniker machte W. sein Abitur, studierte sogar vier Semester Komunikationswissenschaft, brach das Studium aber dann ab. Sein Einstieg in die „Drogenkarriere” sei der Alkohol gewesen, meinte der Angeklagte. Schon als Jugendlicher habe er getrunken. Dann kamen Marihuana und später auch Kokain dazu.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis sei ihm klar gewesen, dass es mit Drogen und Alkohol nicht lange gut gehen und dass er früher oder später wieder im Gefängnis landen würde. „Er hatte nicht die Kraft, da wieder raus zu kommen”, sagte sein Verteidiger. Das Gericht verurteilte Martin W. zu drei Jahren Haft.