Ein Horrorszenario für viele Bankkunden. Beim Blick auf den Kontoauszug springt sofort eine Buchung ins Auge, die nicht zugeordnet werden kann. Nicht selten ist die Sorge berechtigt: Der Kunde wurde zum „Skimming-Opfer“.
Von Skimming spricht man, wenn die Daten, die sich auf dem Magnetstreifen einer EC-Karte befinden, ausgelesen, kopiert und für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Doch mit dem bloßen Kopieren der Kartendaten ist es in der Regel nicht getan. Um die Karten einsetzen zu können, muss natürlich auch die Geheimzahl her. Hierbei werden von den Betrügern verschiedene Techniken angewandt.
„Oft werden spezielle Mini-Kameras oder Nachbauten des Tastaturfeldes benutzt“, sagt Bernhard Massenberg, Abteilungsleiter Organisation bei der Sparkasse in Bottrop. „Dies ist für den Kunden in der Regel nur sehr schwer zu erkennen.“ Vor allem die Tastaturnachbauten sehen dem Original zum Verwechseln ähnlich. Nicht selten wird das unter dem Nachbau befindliche Tastaturfeld dennoch mitbetätigt. Somit erhält der Kunde ganz normal sein Geld und schöpft zunächst keinen Verdacht.
Die Geheimzahl wandert aber dennoch zeitgleich in die Hände der Übeltäter, die die Karten dann im Ausland einsetzen. „An deutschen Geldautomaten würden die Duplikate nicht funktionieren“, sagt Massenberg.
„Hier bei der Sparkasse ist ein solcher Vorfall noch nicht bekannt“, berichtet Massenberg. Zudem tue man alles dafür, um das Risiko für die Kunden möglichst gering zu halten. „Unsere Tastaturabdeckungen sind speziell mit dem Geldautomaten verbunden. Zudem gibt es bereits vor dem Kartenschlitz ein Vorsatzmodul, welches Manipulationen verhindern soll. Selbstverständlich nehmen wir die Geldautomaten auch täglich in Augenschein.“ Kommt es dann aber doch einmal zu einem „Skimming-Vorfall“, wird der entstandene Schaden in der Regel anstandslos ersetzt. „Schwierig wird es nur dann, wenn man das einzige Opfer bleibt. Der Verbraucher ist immer in der Beweispflicht und muss belegen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben“, sagt Annabele Oelmann, Expertin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale NRW. „Derzeit haben wir drei Fälle vor Gericht, in denen die Banken das Geld nicht erstattet haben. Sollten aber mehrere Kunden betroffen sein, kann der Verbraucher in der Regel aufatmen.“
Dem Kunden bleiben unterm Strich nicht viele Möglichkeiten, sich zu schützen. Sollte es jedoch zu einem Kartendiebstahl oder zu einer auffälligen Kontobewegung kommen, sind sofort Polizei und die Hausbank zu benachrichtigen. Zudem muss man die Karte umgehend sperren lassen. Oelmann: „Die Nummer der Sperrhotline sollte man auf jeden Fall zu jeder Zeit parat haben. Am besten speichert man sie auch ins Handy.“