Bottrop-Kirchhellen. Am Flugplatz in Bottrop-Kirchhellen ist im November eine Cessna abgestürzt. Warum die Staatsanwaltschaft jetzt gegen den Fluglehrer ermittelt.
Nach dem Flugzeugabsturz am frühen Abend des 17. Novembers in einem Waldstück am Flugplatz Schwarze Heide hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eingeleitet – gegen ein Absturzopfer. Das bestätigt die Duisburger Staatsanwältin Jill Anne Felicia McCuller auf WAZ-Anfrage.
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Die einmotorige Cessna 172, auch „Skyhawk“ genannt, ist das meistgebaute Flugzeug der Welt. Legendär ist sie für ihre Robustheit und Gutmütigkeit. Deshalb wird sie häufig für den Vereinsluftsport und für die Pilotenausbildung eingesetzt. Auch am Nachmittag des 17. Novembers. Im Cockpit saßen ein 58-jähriger Flugschüler aus Dorsten und sein Fluglehrer (73) aus Erkrath.
Was genau passiert ist gegen 18 Uhr über der Kirchheller Heide, die zu dieser Zeit im dichten Nebel lag, ist bisher nicht genau bekannt. Womöglich können die Untersuchungen der Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen (BFU) Aufschluss geben. Fest steht: Kurz nach 18 Uhr begann die Smartwatch eines der Flugzeuginsassen Alarm zu schlagen und sandte einen automatischen Notruf ab. Mit Angabe der Koordinaten der Absturzstelle. Wenig später lief auch der Alarm aus dem Tower des Verkehrslandeplatzes bei der Bottroper Feuerwehr auf, weil der Funkkontakt zur Flugzeugbesatzung abgerissen war. Der Tower alarmierte auch die Feuerwehr Dinslaken, weil er noch keinen Hinweis auf die genaue Absturzstelle hatte.
Die Bottroper Retter waren die ersten, die am Unglücksort eintrafen und ein Trümmerfeld vorfanden: Beim Absturz war die Cessna in mehrere Teile zerschellt, Stücke der Tragflächen hingen noch in den Bäumen. „Umgehend wurde die rettungsdienstliche Versorgung der Patienten eingeleitet“, berichtete in der Nacht Bottrops Feuerwehrsprecher Michael Duckheim.
Der Flugschüler starb noch an der Absturzstelle
„Während eine Person schwerverletzt in ein Krankenhaus der Maximalversorgung transportiert wurde, kam für die zweite Person trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen jede Hilfe zu spät. Sie verstarb noch an der Einsatzstelle.“ Währenddessen durchkämmten andere Retter das Waldstück auf der Suche nach möglichen weiteren Absturzopfern: Die Cessna 172 ist eine viersitzige Maschine.
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Die Polizei identifizierte später den Verstorbenen als den Flugschüler aus Dorsten, während in einer Spezialklinik Ärzte um das Leben des Fluglehrers kämpften und Erfolg hatten. Die BFU schickte Experten nach Kirchhellen, die gemeinsam mit der Polizei Spuren sicherten und die Wrackteile zur Untersuchung mitnahmen.
Gegen das überlebende Absturzopfer hat die Staatsanwaltschaft Duisburg inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: „Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Fluglehrer als Beschuldigten wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung“, teilt Staatsanwältin Jill Anne Felicia McCuller mit.
Und weiter: „Der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung gründet bereits auf der Annahme, der Beschuldigte hätte den Flug nicht zum Start freigeben dürfen. Bisher haben die Ermittlungen ergeben, dass die Wetterverhältnisse (insbesondere Nebel) einem Flug entgegenstanden.“ Der beschuldigte Fluglehrer hat sich nach Angaben der Staatsanwältin „bislang nicht zur Sache eingelassen“.
Ein Absturzopfer ist tot, das zweite schweigt – Aufklärung über das Geschehen unmittelbar vor dem Absturz können so nur die Untersuchungen der Flugunfallexperten bringen. Dazu sagt BFU-Sprecher Germout Freitag auf Anfrage: „Der Zwischenbericht wird im Monatsbulletin des Monats November 2023 veröffentlicht. Derzeit ist das Datum der Veröffentlichung noch nicht absehbar.“
Gut möglich auch, dass die Experten sich im Zwischenbericht darauf beschränken, technische Unglücksursachen auszuschließen. So haben die Autoren das auch getan beim Zwischenbericht über den Absturz eines Ultraleichtfliegers von der Schwarzen Heide neben einem Zirkuszelt in der Duisburger Innenstadt im September 2022, bei dem die beiden Piloten starben. In diesem Fall würde erst der Abschlussbericht weitere Aufschlüsse bringen.