Bottrop-Kirchhellen. Problemwölfin Gloria soll zum Abschuss freigegeben werden. Wie könnte dieser praktisch vonstatten gehen? Antworten der Kreisjägerschaft Bottrop.

Wölfin Gloria soll zum Abschuss freigegeben werden. Der Kreis Wesel, zuständig fürs Wolfsschutzgebiet Schermbeck, werde in Kürze eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, kündigte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) vor einer Woche an. Wie könnte der Abschuss von Gloria praktisch vonstatten gehen? Nachgefragt bei Peter Kleimann, Sprecher der Kreisjägerschaft Bottrop.

Wie jagt man einen Wolf?

Peter Kleimann: Zunächst möchte ich vorausschicken: Wir sind noch nicht informiert, es sind noch keine klaren gesetzlichen Spielregeln festgelegt, wie der Abschuss zu erfolgen hat. Wir müssen zunächst abwarten, wann die Verordnung herauskommt und was sie beinhaltet. Deshalb kann man zu vielen Punkten noch keine konkreten Aussagen machen.

Was sind denn mögliche Szenarien?

Es könnte im Rahmen der Erlaubnis durch den Gesetzgeber so kommen: Der Jäger darf sich drei bis vier Wochen nach einem Nutztierriss in einem Umkreis von einem Kilometer um die betroffene Wiese oder Weide auf die Jagd nach dem Wolf machen. Das könnte bedeuten, dass er in der Nähe dieser Weide, auf der es den letzten Nutztierriss gab, nachts auf einem Hochsitz abwartet, ob der Wolf erneut an dieser Stelle erscheint. Das greift zurück auf Erfahrungswerte aus anderen europäischen Ländern, in denen Wölfe gejagt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich der Täter nach einem erfolgreichen Nutztierriss wieder an der gleichen Stelle zeigt.

Der DNA-Nachweis nach einem Nutztierriss müsste dann aber deutlich schneller erfolgen. Im Moment dauert es vier bis sechs Wochen, bis die offizielle Bestätigung vom vom Land beauftragten Senckenberg-Institut da ist.

 Peter Kleimann, Sprecher der Kreisjägerschaft Bottrop, wartet noch auf die konkreten Regelungen zum Abschluss von Problemwölfin Gloria.
Peter Kleimann, Sprecher der Kreisjägerschaft Bottrop, wartet noch auf die konkreten Regelungen zum Abschluss von Problemwölfin Gloria. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Jäger zur Identifizierung von Gloria: „Bei Nacht kann man keinen Unterschied erkennen“

Wie kann der Jäger sicher sein, tatsächlich Gloria zu erwischen?

Gloria hat meines Wissens keine markanten Merkmale. Das einzige, was man vielleicht erkennen kann, ist, ob es eine Wölfin oder ein Rüde ist. Aber das auch nur bei gutem Licht. Bei Nacht kann man keinen Unterschied erkennen. Und Wölfe sind meistens im Dunkeln unterwegs.

Allerdings gibt es dazu auch unterschiedliche Standpunkte. In manchen Ländern wird gesagt, dass es nicht so wichtig ist, den Täterwolf des Nutztierrisses zu entnehmen. Sondern, dass überhaupt ein Wolf dort an der Stelle fällt, gerade wenn er zu einem Rudel gehört. Das soll die anderen Wölfe abschrecken und zum Zurückweichen führen. Wir müssen abwarten, was die Verordnung am Ende beinhaltet. Es ist noch nicht klar, ob tatsächlich nur Gloria allein zum Abschuss freigegeben wird. Das wäre aus unserer Sicht in jedem Fall schlecht durchführbar.

Welche Munition ist erforderlich?

Dieselbe Munition, die man bei Wildschweinen oder Rotwild verwendet, also hochwildtaugliche Munition. Ein ausgewachsener Altwolfrüde hat 40 bis 50 Kilogramm Lebendgewicht. Da ist schon schwere Munition erforderlich.

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Was passiert mit den Kadaver?

Da müssen die endgültigen Regelungen noch abgewartet werden. Ich kann mir vorstellen, dass der Kadaver unter Angabe des Schützen amtlich überführt und untersucht wird. So war es auch bei dem Jungwolf, der 2022 am Autobahnkreuz Bottrop überfahren worden ist. Der ist sogar dann präpariert worden und ins Museum gekommen.

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„Jäger schießen nicht, wenn die Gefahr besteht, dass ihr Name öffentlich bekannt wird“

Wer darf Gloria überhaupt abschießen? Jeder Jäger?

Wenn wir bei der Eingrenzung von 1000 Metern rund um den letzten Nutztierriss bleiben: Nach deutschem Jagdrecht darf unter normalen Bedingungen nur derjenige dort jagen, der das entsprechende Revier gepachtet hat. Oder ein Jäger, der von Jagdpächter ausdrücklich dazu befugt ist. Es könnte auch sein, dass von Landesseite aus ein berufliche engagierter Mensch dazu befugt wird. Also jemand, der behördlich bestellt ist. Aber das sind nur Mutmaßungen.

Es gibt viele Tierschützer, die gegen einen Wolfsabschuss sind. Gibt es Sorgen, von deren Seite bedroht oder angegriffen zu werden?

Ich weiß von einigen Jägern, dass sie keinen Schuss abgeben würden, falls die Gefahr besteht, dass ihr Name öffentlich bekannt wird. Am Ende brennt noch zu Hause die Bude. Es haben schon Tierschutzorganisationen mit Gewalttaten gegen Schützen gedroht. Ich habe selbst erlebt, dass Schilder am Hochsitz angebracht worden sind mit der Botschaft: Wenn jemand einen Wolf schießt, finden wir raus, wer das war.