Bottrop. Im Bottroper Rat wecken die ersten an der Zulässigkeit des Neustart-Bürgerbegehrens Zweifel. Die Stadt sagt dazu jetzt nichts - aus Fairness.
Ist das Bürgerbegehren zur Neubelebung des Bottroper Stadtkerns so überhaupt zulässig? Ja, sagt selbstverständlich der Lenkungskreis des Bürgerbegehrens. Im Rat wecken die ersten jedoch Zweifel daran. Sind diese Zweifel berechtigt? Björn-Bruno Abraham, der für den Stadtrat zuständige Ressortchef im Rathaus sagt: „Dazu darf ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.“ Abraham betont: „Das finde ich auch richtig so.“ Denn es dürfe selbstverständlich nicht sein, dass die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren jetzt durch ihre Einschätzungen beeinträchtige.
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Überprüft worden ist von offizieller Stelle bisher noch nicht, ob das Bürgerbegehren nicht nur formell, sondern auch inhaltlich zulässig ist. Die Verwaltungsmitarbeiter haben Vertreterinnen und Vertretern des Neustart-Lenkungskreises zwar mitgeteilt, dass eine solche Zulässigkeitsprüfung auch vor dem Start der inzwischen laufenden Unterschriftensammlung möglich sei, eine solche Vorabprüfung hat die Initiative bisher aber nicht in Anspruch genommen, berichtet die Verwaltung.
Bottroper Bürgerbegehren: Jetzt geht es in die entscheidende Phase
Mit einer solchen Vorabprüfung sollen Bürgerinitiativen die Chance haben, die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens vor der Unterschriftensammlung prüfen zu lassen, um ihnen Kosten und Aufwand zu ersparen. Dazu müssen sie dann einige ihrer Unterschriftenlisten mit mindesten 25 gültigen Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern einreichen. In Bottrop war die Unterschriftensammlung aber ohne vorherige Prüfung der Behörde nach den Sommerferien gestartet. Die Initiative erhielt zu Beginn großen Zuspruch. „Jetzt geht es in die entscheidende Phase“, teilte Lenkungskreis-Mitglied David Schraven erst neulich in seinem Marktviertel-Newsletter mit.
Ratsvertreter äußerten hinter den Kulissen vor allem deshalb inhaltliche Zweifel, weil dem Stadtrat durch die Fragestellung des Bürgerbegehrens genau eine Entscheidung abverlangt werden dürfe. Die Frage, die die Bürgerinitiative „Neustart Bottrop“ für das Bürgerbegehren stellt, lautet: „Soll die Stadt Bottrop eine Bestandsimmobilie in dem von der Sanierungssatzung Hansaviertel unter § 1 festgelegten Gebiet erwerben (Karstadthaus, Hansazentrum oder andere geeignete Gebäude) und an diesem Ort eine zentrale Verwaltung für mindestens 500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufbauen, damit die Innenstadt belebt wird?“ Ist das eindeutig genug?
Stadtrat muss seine Entscheidung unverzüglich treffen
Die Verwaltung werde dem Stadtrat dazu ihre Einschätzung mitteilen und eine Empfehlung aussprechen, wenn es so weit sei, kündigt Ressortchef Abraham an. Sobald die Unterschriftenlisten Oberbürgermeister Bernd Tischler vorliegen, müsse der Rat seine Entscheidung unverzüglich treffen. Falls die Verwaltung das Bürgerbegehren für unzulässig halte und der Rat dennoch entscheidet, dass es zulässig sei, müsste der Oberbürgermeister den Ratsbeschluss allerdings beanstanden, erklärte Björn-Bruno Abraham.
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Sollte der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklären, wäre es damit beendet. Allerdings habe der Neustart-Lenkungskreis dann selbstverständlich das Recht, dies vor dem Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Sprecher der Bürgerinitiative versichern ja auch, dass sie ihre Frage vorher ebenfalls juristisch prüfen ließen. Sollte der Rat das Bürgerbegehren aber für zulässig erklären, die darin aufgeworfene Frage jedoch inhaltlich mit Nein beantworten und damit ablehnen, komme es automatisch zu einem Bürgerentscheid.
Parteien führen Gespräche mit der Neustart-Initiative
Der Fachbereichsleiter zeigt neben dem formalen Weg aber auch noch einen politischen Weg auf. Denn eine ganze Reihe der Ratsparteien führt mit dem Neustart-Kreis intensive Gespräche über dessen Ziel, die Bottroper City neu zu bleiben. „Es kann ja auch sein, dass uns die Unterschriftenlisten überhaupt nicht vorgelegt werden, weil es vorher eine Einigung oder Verständigung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Rat gibt“, erklärt Björn-Bruno Abraham.