Bottrop. Medizinisches und Pflegepersonal muss seit März seinen Impfstatus nachweisen. Wie geht die Stadt Bottrop mit fehlenden Impfnachweisen um?
Seit März gilt etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen. Pflegeheimen und bei Pflegediensten die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber, bei Aufforderung auch der Stadt Bottrop, ihren Impfstatus nachweisen. Wer das nicht tut, gegen den kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen und ein Bußgeldverfahren einleiten. Wie geht die Stadt Bottrop mit dieser Nachweispflicht um?
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Seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das Gesundheitsamt in Bottrop 113 Fälle überprüft, in denen der Impfschutz nicht oder nicht vollständig nachgewiesen worden ist, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken, auch Sprecher des Corona-Krisenstabes. „In 66 Fällen haben wir die Überprüfungen eingestellt, weil ein Impfnachweis nicht notwendig war oder nicht verhältnismäßig gewesen wäre. Es gab keine Betretungs- oder Tätigkeitsverbote.“
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Der Verzicht auf den Impfnachweis kann verschiedene Ursachen haben. Die Betroffenen können gekündigt haben bei der medizinischen oder der Pflegeeinrichtung. In bestimmten Fällen kann auch der Nachweis einer Genesung von einer Corona-Erkrankung den Impfnachweis ersetzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich von der Nachweispflicht auch befreien durch ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Virus geimpft werden können. Sie können die Impfungen schlicht nachgeholt haben. Und es gab auch Fälle, in denen die Mitarbeiter dem Gesundheitsamt einen Impfnachweis vorlegten, die sie dem Arbeitgeber vorher nicht zeigen wollten, berichtete Krisenstabsleiter Jochen Brunnhofer schon im Sommer.
„Das Gesundheitsamt prüft, ob Verbote noch verhältnismäßig sind“
Wie geht es weiter mit den 47 Fällen, in denen die Überprüfung noch läuft? Pläsken: „Das Gesundheitsamt prüft in jedem Einzelfall, ob Verbote noch verhältnismäßig sind. Denn natürlich wissen wir auch um das ungelöste Problem: Wenn wir Tätigkeitsverbote aussprechen, fehlen die Leute in der Pflege.“ Und natürlich wissen auch die Entscheider im Gesundheitsamt, dass ein Spiel auf Zeit das Problem von selbst aus der Welt schaffen würde. Pläsken: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft am Jahresende aus.“
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Unabhängig von der Impfpflicht verstärkt die Stadt ihren Appell zum Impfen noch einmal. Pläsken verweist zur Begründung auf die stark gestiegene Inzidenz in Bottrop in den letzten Tagen. Viele neue Infektionsfälle haben sie von 340 auf 450 steigen lassen. Für Sonntag meldete das Robert-Koch-Institut einen weiteren Anstieg auf 482,5.