Bottrop. Zuletzt wurden immer mehr Straßen als Fahrradstraßen ausgeschildert – weitere sollen folgen. Per Video will Bottrop nun über Regeln aufklären.

Acht Fahrradstraße gibt es bisher in Bottrop. Doch noch immer ist nicht allen Verkehrsteilnehmern klar, welche Regeln dort nun zu beachten sind. Es gibt Unsicherheiten und Fragen unter den Autofahrern, und auch längst nicht alle Radfahrer kennen sich mit diesen für Bottrop noch recht neuen Verkehrswegen aus. Darauf hat die Stadt nun reagiert und einen kurzen Erklärfilm erstellen lassen. Darin werden die wichtigsten Regeln noch einmal zusammengefasst – und zwar auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch.

Zuletzt wurden in Stadtmitte die Schützen-, die Brauer- und die Zeppelinstraßen als Fahrradstraßen ausgeschildert und markiert. Damit einher ging auch die Änderung der Vorfahrtsregel an zahlreichen Kreuzungen. Der Film will nun aufklären und Antworten geben auf verschiedene Fragen, die sich mancher Verkehrsteilnehmer stellen mag. Etwa: Was ist eine Fahrradstraße? Oder: Dürfen darauf nur Fahrräder fahren?

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Aus Sicht der Stadt Bottrop ist es wichtig, diese Informationen breit zu streuen, denn es soll nicht bei den acht Fahrradstraßen im Stadtgebiet bleiben. Im Lauf des Jahres sollen weitere Straßen entsprechend umgebaut werden. Schon 2019 hatte der Verkehrsausschuss des Rates entschieden, auch Virchowstraße, Gerichtsstraße, Overbeckstraße, Im Stadtgarten, An der Berufsschule, einen Teil der Gungstraße und die Plaggenbahn zur Fahrradstraßen zu machen.

Land NRW fördert den Bau von Fahrradstraßen in Bottrop

Vor gut einem Jahr kam dann die Nachricht, dass das Land den Ausbau von Fahrradstraßen mit 300.000 Euro fördert. Das umfasst nicht nur den eigentlichen Umbau der Straßen, Teil der Förderung ist auch eine Summe von rund 15.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit, etwa um über die neuen Straßen und Vorschriften aufzuklären. Die wichtigsten Regeln sind:

  • Generell dürfen auf Fahrradstraßen nur Fahrräder und E-Roller fahren – auch nebeneinander. Ein Zusatzschild erlaubt die Nutzung auch durch Autos.
  • Es gilt ein Tempolimit von 30 km/h, ist der Radverkehr langsamer, müssen sich die anderen anpassen. Überholt werden darf nur, wenn mindestens 1,5 m Abstand zum Radfahrenden eingehalten werden kann
  • Ohne Beschilderung oder Markierung gilt „rechts vor links“.
  • meistens wird die Fahrradstraße in Bottrop jedoch zur Vorfahrtsstraße, dafür wird die entsprechende Beschilderung und Markierung aufgebracht.

Fahrradstraßen in Bottrop und Kirchhellen

Neben den weiter vorn im Text bereits erwähnten Fahrradstraßen in Stadtmitte gibt es noch weitere in Bottrop. So haben Radfahrer auf der Beckstraße zwischen Horster Straße und Bernhard-Poether-Weg Vorrang, an der Gregorstraße, an den Straßen Wiedau und Burgstraße (Brabecker Weg bis In der Koppel) sowie an der Gustav-Ohm-Straße.

Die Videos können sowohl auf dem YouTube Kanal der Stadt Bottrop als auch auf der städtischen Website abgerufen werden.