Bottrop. Die Bottroper AfD hat dem Rat eine Sondersitzung aufgezwungen zu Themen, die hier gar nicht entschieden werden dürfen. Das ist unverschämt.

Über die Sinnhaftigkeit mancher Corona-Regeln der vergangenen Monate darf man streiten, darf sie für zu lasch, zu streng, zu inkonsequent halten. Doch mit diesem Ausdruck von Meinungsfreiheit haben die Forderungen der Bottroper AfD nichts zu tun. Die Fraktion hat mit ihren Anträgen ihre Kompetenzen überschritten – und so auf unverschämte Art Zeit- und Steuergeldverschwendung betrieben.

Zeitverschwendung, weil für Inhalte, über die eine Kommune gar nicht abstimmen darf, ein kompletter Rat zusammenkommen musste samt den Vertretern der Stadtverwaltung, die sich allesamt vorbereiten mussten auf diese Sitzung. Verschwendung von Steuergeldern, weil all jene, die am Freitagnachmittag in der Dieter-Renz-Halle zusammenkamen, Sitzungsgelder erhalten, weil zahlreiche Verwaltungsmitarbeiter für die Beantwortung der Anfrage sinnlos Arbeitszeit investieren mussten.

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Antrag der Bottroper AfD ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten

Geradezu grotesk mutet da der Passus in der Schlussbemerkung des AfD-Antrags an: „Völlig klar ist, dass die antragsgemäßen Beschlussfassungen die Widerspruchshaltung der Landesregierung und der Bezirksregierung zur Folge haben wird, wenn vorher oder zeitgleich nicht Verfassungsgerichte die Verfassungswidrigkeit der mit den Beschlussvorschlägen angesprochenen Regelungen feststellen werden.“

Dies heißt nichts anders als dass der AfD völlig bewusst war, dass ihre Anträge keinerlei Wirkung haben, keinerlei bindende Relevanz. Und so bleiben sie populistische Forderungen, die angesichts des Aufwands dieser Sitzung an Dreistigkeit kaum zu überbieten sind.