Bottrop. Bottroper können sich kostenlos auf Covid-19 testen lassen. Erste Teststellen sind bereits im Betrieb. Stadt aktualisiert Liste im Netz.
Die kostenlosen Schnelltests sind da, zudem gibt es immer mehr Einrichtungen, in denen sie durchgeführt werden können. „Derzeit kommen stündlich Angebote“, sagt Stadt-Sprecher Ulrich Schulze. Die Stadt veröffentlicht sie nach entsprechender Prüfung auf einer interaktiven Karte im Netz. Achtung: Freitag gegen 16.45 Uhr waren dort bereit sieben Angebote mit Kontaktdaten gelistet: bottrop.de/coronavirus/testzentren-anlaufstellen.
Seit Freitag können im Saalbau durch das DRK Bottrop und wie bisher in der Tanzschule Peter Frank durch das Unternehmen Med-San GmbH Testungen durchgeführt werden. Weitere Stellen werden am Montag folgen, darunter in viele Arztpraxen.
Zentrales Buchungssystem ist in Arbeit
Das Angebot gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben. Sie können sich einmal pro Woche testen lassen. Die Anmeldung erfolgt derzeit noch nicht über ein zentrales Portal, bei dem man Termine für Testungen im Stadtgebiet buchen kann, sondern in den jeweiligen Stellen selbst. Ein zentrales Buchungssystem für Bottrop soll aber kurzfristig aufgebaut werden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen zum Thema Testungen zu geben, hat die Stadt Bottrop die Internetseite aufgesetzt. Dort sind die Anlaufstellen als interaktive Karte und als Liste zu finden und werden laufend ergänzt.
OB: „Wichtiger Baustein“
Oberbürgermeister Bernd Tischler begrüßt die Mitwirkung zahlreicher Kooperationspartner zum Aufbau des Teststellen-Netzwerkes in der Stadt. „Ich hoffe, dass dieses Angebot zu einem wichtigen Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie wird“, so der OB.
Grundlage für das städtische Schnelltest-Angebot ist die Verfügung des NRW-Gesundheitsministeriums. Sie regelt, dass unter anderem Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, auch die neuen, kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten und abrechnen können. Die Tests können außerdem anbieten Ärzte und Testzentren, die von den kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform).
Sonderregelungen für gesichtsnahe Dienstleistungen
Bei positivem Testergebnis soll eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen. Eine Ausnahmeregelung gilt für gesichtsnahe Dienstleistungen wie von Friseuren oder Kosmetikern, bei denen die Maske nicht getragen werden kann: Bis zum 1. April ist hier für die Kundinnen und Kunden ein Schnelltest direkt vor Ort vor der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals des Dienstleisters ausreichend.