Bottrop/Mettmann . 50 Prozent überladen, Bremse und Lenkung defekt: Der 28 Jahre alte Laster wurde stillgelegt. Der Bottroper hatte einen Bagger geladen.
Am Mittwochnachmittag kontrollierten LKW-Experten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann einen 28 Jahre alten LKW aus Bottrop, gefahren von seinem 65-jährigen Eigentümer aus Bottrop. Er transportierte mit seinem LKW einen Container, welcher wiederum mit einem ca. 3,5 Tonnen schweren Bagger beladen war.
Bei dem LKW handelte es sich ursprünglich um einen 12-Tonner, der aber auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7490 Kilogramm „abgelastet“ worden war. Eine solche „Ablastung“ erfolgt zum Beispiel, um den Lkw mit einem Pkw-Führerschein fahren zu dürfen, aber auch um die Häufigkeit vorgeschriebener Untersuchungsintervalle zu verlängern. Die Zuladung des LKW betrug daher aktuell nur noch ca. 400 Kilogramm.
Mit dem geladenen Bagger war die Zuladung natürlich deutlich überschritten, so dass die Beamten mit dem LKW eine nahe gelegene Brückenwaage aufsuchten, um hier das Gewicht des Fahrzeugs samt Ladung prüfen zu lassen. Insgesamt konnte dabei eine Überladung von mehr als 50 Prozent festgestellt werden.
Diagnose: „Verkehrsunsicher“
Damit war die Kontrolle aber noch nicht beendet, da die Beamten bereits vor Ort mehrere Mängel an dem LKW festgestellt hatten, die sie nun durch einen Sachverständigen beweisfest dokumentieren lassen wollten. Bei dieser Begutachtung wurden dann insgesamt 29 Mängel dokumentiert. Das abschließende Prüfurteil des Sachverständigen konnte dann auch nur noch „verkehrsunsicher“ lauten.
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Unter anderem war der Hilfsrahmen gerissen, die Bremse wurde bemängelt, die Lenkeinrichtung war nicht in Ordnung und die Fahrzeugbatterien waren nicht abgedeckt, deshalb bestand Kurzschlussgefahr, Die Beamten setzten sich daraufhin umgehend mit dem Straßenverkehrsamt Mettmann in Verbindung, um eine zwangsweise Stilllegung des LKW zu erwirken. Mit dieser Maßnahme wurde die Weiterfahrt sofort untersagt. Den 65-jährigen Betroffenen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige plus eine Eintragung in Flensburg.