Bottrop. Bottrop aktualisiert seine Corona-Schutzverordnung. Das betrifft vor allem die Bereiche Ausschank und Geschäfte. Die Musikschule bleibt zu.
Die Stadtverwaltung macht auf die aktuellste Version der Corona-Schutzverordnung für die Bereiche Einzelhandel, Ausschank und Musikunterricht aufmerksam. Danach ist der Verkauf von alkoholischen Getränken generell zwischen 23 und 6 Uhr untersagt. Im Einzelhandel gilt ab sofort, dass nur eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche erlaubt ist. Zuvor waren es noch sieben Quadratmeter.
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Um den Kundenandrang vor und nach Weihnachten weiter zu entzerren, dürfen Einzelhändler am 29. November sowie am 6., 13. und 20. Dezember dieses Jahres auch sonntags im Zeitraum zwischen 13 und 18 Uhr öffnen. Das gleiche gilt für den 3. Januar.
Bottroper Musikschule kann Online-Ersatzangebote machen
Die Schließung der Musikschule sowie die Absage von externem Musikunterricht (z.B. JeKits) wird trotz der Änderungen in der Landesverordnung in Bottrop weiter aufrechterhalten, um ein Infektionsrisiko zu vermeiden. Für den Zeitraum der angeordneten Schließung können in bestimmten Bereichen Ersatzangebote wie z.B. Online-Unterricht durchgeführt werden. Unterrichtsausfälle werden in den nächsten Gebührenbescheiden verrechnet.