Bottrop / Essen. Die Vergewaltigungsvorwürfe sind ähnlich wie beim ersten Mal. Wieder soll es seine Freundin gewesen sein. Der Mann aus Bottrop streitet alles ab.

Kaum verurteilt, wieder vor Gericht: Rund ein Jahr nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft muss sich ein Vergewaltiger aus Bottrop seit Montag erneut vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe sind ähnlich. Und wieder soll das Opfer eine Ex-Freundin sein.

Zum Prozessauftakt am Essener Landgericht hat der 32-Jährige die Vorwürfe am Montag bestritten. Weißes Hemd, dunkles Sakko, freundliche Stimme: Auf den ersten Blick scheint der Angeklagte ein netter und umgänglicher Mensch zu sein. Doch der Eindruck könnte täuschen. Als der Bottroper im vergangenen Sommer zum ersten Mal verurteilt worden ist, hatte auch eine angehende Krankenschwester als Zeugin ausgesagt. Zu den konkreten Vorwürfen konnte sie zwar nichts sagen, trotzdem war die Staatsanwaltschaft hellhörig geworden. Sollte der 32-Jährige noch eine weitere Frau vergewaltigt haben?

Anfangs soll alles sehr schön gewesen sein

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Direkt nach dem Urteil waren neue Ermittlungen angelaufen, um die es jetzt im zweiten Prozess geht. Es war im März 2019, als der Angeklagte und die angehende Krankenschwester, die damals gerade Abitur machte, ein Paar geworden sind. Sie hatten sich in der Fahrschule kennengelernt. Seine letzte Beziehung war gerade beendet. „Anfangs war auch alles sehr schön“, sagte die heute 21-Jährige am ersten Verhandlungstag. „Er war sehr lieb zu mir, sehr offen, alles war gut.“ Doch das hat sich angeblich geändert.

Der Angeklagte behauptet: „Ich dachte, Du wolltest das.“

In der Anklage ist von einer brutalen Vergewaltigung die Rede. Der 32-Jährige soll sie mit einem Arm gewürgt und ihr mit der anderen Hand Mund und Nase zugehalten haben. „Ich habe keine Luft mehr bekommen“, so die 21-Jährige. Sie habe sich gewehrt und versucht, zu schreien. Als sie ihn später gefragt habe, was das sollte, soll er nur diesen Satz gesagt haben: „Ich dachte, Du wolltest das.“

Auch vorher soll es schon mehrfach zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gekommen sein. Das habe sie jedoch meist über sich ergehen lassen. Das Ende war dann ziemlich abrupt gekommen. Der Angeklagte war im Mai 2019 wegen der früheren Vorwürfe in seiner Wohnung festgenommen worden. Inzwischen sitzt er die später verhängten fünf Jahre Haft ab. Das erste Urteil ist rechtskräftig.

Sollte der 32-Jährige nun erneut verurteilt werden, wird es noch einmal einen Aufschlag geben. Er selbst streitet jedoch alles ab. „Ich kann nicht verstehen, warum sie solche Sachen behauptet“, sagte er den Richtern. „Es war immer alles einvernehmlich.“ Ein „Würgen“ habe es nicht gegeben. Der Prozess wird fortgesetzt. (jh)

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