Bottrop. Derzeit ist das Parken in der Bottroper City kostenlos. Doch es gelten bestimmte Regeln wie etwa die Parkscheibenpflicht. Das sagt die Stadt dazu

Das Parken in der Innenstadt ist derzeit kostenlos. Bis zu drei Stunden lang können Autofahrer ihren Wagen in der City abstellen, ohne dafür zahlen zu müssen. Doch bei der Regelung gibt es einiges zu beachten. So weist die Stadtverwaltung eindrücklich darauf hin, dass wer sein Fahrzeug in der Innenstadt parkt und von der Drei-Stunden-Regel profitieren möchte, eine Parkscheibe im Fahrzeug auslegen muss.

Seit dem 17. August können die städtischen Parkplätze in der Innenstadt bis zu drei Stunden kostenfrei genutzt werden. „Dies entbindet aber nicht von der Pflicht, eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen“, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung. Denn nur über die Parkscheibe könne die Ankunftszeit nachvollzogen werden. Wer sein Fahrzeug ohne Parkscheibe abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ausnahmen von der Bottroper Drei-Stunde-Regel

Von der Drei-Stunden-Regel gebe es auch Ausnahmen. Für Parkzonen, in denen auch in der Vergangenheit mit Parkscheibe maximal eine Stunde geparkt werden durfte - beispielsweise vor der Post – darf auch derzeit nur maximal eine Stunde geparkt werden.

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Die Parkregelung gilt zunächst einmal bis Ende des Jahres. Mit dieser Maßnahme in Verbindung mit kostenlosem Busverkehr an Samstagen und kostenloser Nutzung der Radstation am Berliner Platz sollen mehr Kunden in die Innenstadt gelockt werden. Das hatte der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung als eine der Sofortmaßnahmen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise entschieden.