Kirchhellen. Nicht nur Kontrollen sollen den Kirchheller Heidesee in diesem Sommer schützen. Der RVR greift zudem zu Absperrungen. Daran gibt es auch Kritik.

Seit 2017 führen die Stadt Bottrop, der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Landesbetrieb Wald und Holz in der Hochsaison gemeinsam Kontrollen rund um den Heidesee durch, um Ausflügler auf das vorgeschriebene Verhalten in diesem Naturschutzgebiet aufmerksam zu machen und Verstöße auch mit Verwarngeldern zu ahnden. In diesem Jahr hat der RVR eine weitere Maßnahme ergriffen, damit Besucher auf dem Rundweg bleiben und vor allem nicht im See baden: Etliche Trampelpfade zum Ufer wurden mit Stacheldraht abgesperrt.

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„Das waren unsere Ranger“, bestätigt Förster Werner Meemken auf Nachfrage der WAZ und erklärt: „Das war ein fürchterliches Problem. Obwohl überall Schilder stehen, die darauf hinweisen, dass das Baden verboten ist und die Wege nicht verlassen werden dürfen, trampeln die Leute das Ufer nieder, baden dort, liegen dort.“ Dabei würden schon viele Kontrollen gemacht. „Irgendwann haben wir gesagt: Wir müssen zumindest die Stellen, die nicht von Anglern genutzt werden, absperren.“

Ausgetretene Pfade führen zu beliebten Buchten

Abgerissen: Eins der Schilder, die an den Stacheldrahtabsperrungen aufs Naturschutzgebiet samt Betretungsverbot verweisen.
Abgerissen: Eins der Schilder, die an den Stacheldrahtabsperrungen aufs Naturschutzgebiet samt Betretungsverbot verweisen. © Stratmann

Dazu haben die Ranger gerade dort, wo stark ausgetretene Pfade zu beliebten Buchten führen, Stacheldraht zwischen die Bäume gespannt. Was ein WAZ-Leser deutlich kritisiert: Das gehe gar nicht, „gefährlich für Mensch und Tier“ seien diese Absperrungen. Meemken entgegnet: „Der Stacheldraht ist jeweils mindestens einen Meter oder eineinhalb Meter vom Weg weg – und den dürfen Spaziergänger ja nicht verlassen.“

Zusätzlich haben die Ranger den Draht stellenweise mit rot-weißem Flatterband umwickelt, „damit man ihn deutlich sieht“. Ursprünglich seien überall auch noch Schilder angebracht gewesen mit der Aufschrift: „Naturschutzgebiet. Gesperrter Bereich – Betreten verboten! Zuwiderhandlungen werden mit 55 Euro Bußgeld geahndet“. Doch offenbar hängt längst nicht mehr alles so vor Ort, wie die Ranger es anbrachten; teils wurde die Absperrung sogar geöffnet.

Die Kontrollen rund um den Heidesee gehen weiter

„Wir haben im Winter viele Trampelpfade mit Bäumen und Sträuchern zugeworfen“, berichtet Meemken von einer weiteren Maßnahme, durch die das Gebiet geschützt werden sollte. „Doch es wurden neue Trampelpfade eröffnet. Jetzt haben wir mit den Absperrungen versucht, das den Leuten deutlich zu machen. Wie nachhaltig das ist, wird man sehen müssen.“ Neue Schleichwege neben den gesperrten zeichnen sich schon ab.

Die Kontrollen jedenfalls gehen weiter. In der vergangenen Woche etwa habe es jeden Tag „Streifen“ am Heidesee gegeben. „Mittlerweile scheint es zu wirken“, so Meemken. Freitag habe er seinen ersten Kontrollgang in diesem Sommer gemacht, bei dem er keinen angetroffen habe. „Sonst ist an warmen Tagen, zur Badesaison, immer jemand da.“ Manche, kritisiert Meemken, rauchen und grillen auch noch am sandig-trockenen Ufer. „Das Bewusstsein dafür, dass man am See sitzt und sich trotzdem ein Waldbrand entwickeln kann, ist unterentwickelt.“

Förster kritisiert irreführende Tipps im Internet

Probleme machen laut Meemken im Übrigen auch „verrückte Internetseiten, die behaupten, man dürfe hier baden“. Genauso gebe es Internetseiten, die glauben machten, es gebe einen Wanderweg auf der südlichen See-Seite, die nicht vom offiziellen Rundweg erschlossen ist. „Dadurch denken Leute, sie dürfen da einfach her gehen – was nicht stimmt!“

Schützenswerte Alge

Der Heidesee in Kirchhellen ist ein geschütztes FFH-Gebiet. FFH steht für Flora-Fauna-Habitat. Das Baden im See, egal ob von Hunden oder Menschen, gefährdet nach Angaben der Fachleute die empfindliche Armleuchter-Alge im See.

Doch auch weitere Tiere und Pflanzen sollen dort geschützt werden. Daher gilt unter anderem auch eine Anleinpflicht für Hunde; das Entzünden von Feuer und das Hinterlassen von Abfällen ist ordnungswidrig.