Bottrop. Vorher anrufen, Abstand im Wartezimmer wahren, nach Möglichkeit Videosprechstunden nutzen: Krankenkasse zeigt, was bei Arztterminen wichtig ist.

Die Krankenkasse KKH gibt mit Blick auf die Corona-Pandemie Tipps für Patienten, bei denen notwendige Termine beim Haus- oder Facharzt anstehen. Denn auch jetzt gelte: "Bei akuten Beschwerden sollten Patienten immer medizinischen Rat einholen – und sei es zunächst nur telefonisch. Denn wer zu lange mit einem Gesundheitsproblem wartet, riskiert eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes", betont Alfred Tatura vom KKH-Serviceteam.

Sorge vor Ansteckung mit Corona-Virus ist groß

„Viele Menschen sorgen sich aktuell vor dem Besuch einer Arztpraxis, weil das Wartezimmer als mögliche Ansteckungsquelle gilt. Wer unsicher ist, sollte vorher telefonisch mit der Praxis Rücksprache halten“, rät Tatura. Überfüllte Wartezimmer dürften erstmal der Vergangenheit angehören, weil viele aktuell den Arztbesuch meiden. Zudem gelte auch dort die Abstandsregelung von mindestens eineinhalb bis zwei Metern. „Durch ein gutes Terminmanagement sollte es möglich sein, Patienten direkt ins Behandlungszimmer zu bitten“, sagt Tatura. Mancherorts säßen die Patienten gar vor der Praxis im Auto und würden per Anruf informiert, wenn das Sprechzimmer frei ist.

Maximal eine Begleitperson darf mit in die Arztpraxis kommen

In vielen Praxen gelte die Regel, dass keine oder nur eine Begleitperson mitgebracht werden darf. Das Tragen einer Schutzmaske ist inzwischen in NRW vorgeschrieben. Auch das Personal selbst habe ein Interesse daran, die Patienten so sicher wie möglich zu versorgen. Angesichts der immer knapper werdenden Schutzausrüstung im ambulanten Bereich werde dies für viele Praxen aber immer schwieriger. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband hätten sich deshalb auf Sonderregelungen geeinigt, um die Zahl der Arzt-Patientenkontakte zu minimieren. „So können Ärzte ihren Patienten jetzt öfter Videosprechstunden anbieten.“

Eine weitere Regelung betrifft die U-Untersuchungen von Kindern: Die Früherkennungen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden (Ausnahmen: U1 bis U5). Auch für chronisch Kranke in besonderen Behandlungsprogrammen wurden Vorgaben gelockert: „Allein für sogenannte DMP-Programme müssen Patienten aktuell beim Arzt nicht vorstellig werden."

Telefonische Krankschreibung noch möglich

Wer wegen eines leichten Atemwegsinfektes oder eines Verdachtes auf das Corona-Virus arbeitsunfähig ist, soll weiterhin telefonisch krankgeschrieben werden können. Ist ein Test auf das Corona-Virus notwendig, informieren Arzt, Gesundheitsamt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst (116117) darüber, wo das möglich ist. In Bottrop in der Regel im Corona-Behandlungszentrum im Saalbau.