Bottrop. Die Stadt setzt die Parkscheinautomaten außer Betrieb. Statt eines Knöllchens stecken nun „Glück-gehabt-Zettel“ an der Windschutzscheibe.

„Frei parken“ - das kennt man fast nur noch vom Monopoly-Spiel. Autofahrer finden derzeit jedoch einen „Glück-gehabt-Zettel“ statt „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe. Dies war immer dann der Fall, wenn die entsprechenden Fahrzeuge zwar verkehrsordnungswidrig abgestellt waren, dies allerdings zu keiner unmittelbaren Behinderung oder Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern geführt hat. Für diese Art von Erleichterung sorgte jetzt die Stadtverwaltung mit Blick auf die Corona-Lage.

Eine Parkscheibe genügt vorläufig

Betont wird vom Straßenverkehrsamt zudem, dass die Parkautomaten schon seit einiger Zeit außer Betrieb gesetzt worden sind. Dadurch dass die bewirtschafteten Parkplätze wegen der Einschränkungen im öffentlichen Leben kaum besucht sind, gibt es immer freie Parkplätze. Es gilt derzeit: Die Parkscheibe reicht aus, um im öffentlichen Raum in Bottrop zu parken. Mit dieser Vorgehensweise, die eben anders sei, als gerne zuweilen in den sozialen Netzwerken dargestellt werde, sollen diejenigen unterstützt werden, die den Arbeitsplatz erreichen müssen, Besorgungen für Angehörige erledigen oder allgemein Verantwortung für andere tragen.

Oberbürgermeister Bernd Tischler meint dazu: „Es ist eine Erleichterung insbesondere für die Personen, die beruflich in pflegerischen und medizinischen Berufen eingesetzt sind, Tag für Tag Regale befüllen und uns so mit Lebensmitteln versorgen und nicht zu vergessen all die Helferinnen und Helfer, die nicht nur für sich, sondern für andere Einkäufe erledigen, Rezepte beim Arzt abholen und das Medikament dazu einkaufen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, es gibt so viele ;Helden’ in dieser Zeit, die zuweilen anderes im Kopf haben, als die Parkscheibe richtig einzustellen.“

Schwere Verstöße werden weiterhin geahndet

Schwerwiegende Verstöße werden allerdings weiterhin geahndet. So etwa zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, unzulässig genutzte Behinderten- sowie speziell für Elektrofahrzeuge reservierte Parkplätze, Geh- oder Radwegparken mit starker Beeinträchtigung der Fußgänger oder Radfahrer und das Parken in zweiter Reihe. Aber auch das generelle Fehlen einer Parkscheibe gehört dazu. „Denn“, das betont der Oberbürgermeister, „aufgrund der Corona-Pandemie sind nicht gesetzliche Vorgaben - insbesondere die Vorschriften, die der Verkehrssicherheit dienen - aufgehoben“. Es gebe keinen Freischein für falsches Parken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung gehen übrigens nicht nur ihrer regulären Tätigkeit nach, sondern haben derzeit freiwillig auch andere Aufgaben übernommen, beispielsweise am Behandlungszentrum im Saalbau oder bei der Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes.