Bottrop / Münster. In Not geratene Handwerksbetriebe in Bottrop können Mittel beantragen. Ihre Kammer bietet Unterstützende Beratung über eine Hotline und das Netz.
Voraussichtlich ab Freitagmittag (27. März) stehen die Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 für kleine Unternehmen bereit, die wegen der Corona-Krise in eine Notlage geraten sind. Handwerksbetriebe finden die Anträge mit einem Erklärvideo über die Website der Handwerkskammer (HWK) Münster (www.hwk-muenster.de) oder direkt auf der Website der Bezirksregierung Münster (www.bezreg-muenster.de).
Die Anträge müssen digital ausgefüllt werden
Die Anträge können nur digital ausgefüllt werden. Darauf weist die HWK hin. Sie empfiehlt Betriebsinhabern ohne Online-Zugang, zunächst in ihrem beruflichen und familiären Umfeld eine Lösung zum Herunterladen und Bearbeiten des Formulars zu suchen.
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Für Fragen zum Ausfüllen des Formulars schaltet die HWK die Telefonhotline 0251 5203-888. Dort geben Berater am Freitag von 12 bis 17 Uhr, am Samstag von 8 bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 bis 16 Uhr Auskunft und Hilfestellungen.
Die Folgen der Corona-Krise abfedern
Die NRW-Soforthilfe umfasst Zuschüsse des Bundes und des Landes. Sie soll die Folgen der Corona-Krise abfedern, die wirtschaftliche Existenz sichern und akute Finanzierungsengpässe überbrücken. Im Handwerk kommt sie Soloselbstständigen und Unternehmen bis 50 Beschäftigte zugute. Die Soforthilfe ist in drei Größenklassen unterteilt.