Bottrop. Bottroper Geschäfte, die keine Lebensmittel verkaufen, müssen ab Donnerstag schließen - auch Restaurants. Das ordnet der Krisenstab außerdem an.

Bottrop. Die Geschäfte in Bottrop müssen jetzt geschlossen bleiben. Ab Donnerstag dürfen nur noch Geschäfte öffnen, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel verkaufen. Auch auf den Märkten lässt die Stadt nur noch Händler zu, die Lebensmittel anbieten. Das hat der Bottroper Krisenstab am Mittwoch beschlossen. Die neuen Anordnungen gelten bis zum 19. April. Auch die Restaurants, Speisegaststätten und Imbisse in Bottrop dürfen nicht mehr öffnen. Ausgenommen ist nur der Außer-Haus-Verkauf.

"Dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus im Stadtgebiet verzögert werden", lässt Krisenstabsleiter Paul Ketzer wissen. Denn die Zahl der Corona-Kranken in Bottrop ist erneut angestiegen. Die Behörden melden jetzt zehn nachgewiesene Coronavirus-Fälle. 87 Menschen in der Stadt müssen sich danach zurzeit in häuslicher Quarantäne aufhalten.

Rettungskräfte tragen Schutzmasken für Mund und Nase

Auch die Bottroper Feuerwehr erhöht ihre Vorsichtsmaßnahmen daher weiter. Ab sofort werden die Mitarbeiter im Rettungsdienst und bei Krankentransporten bei jedem Einsatz einen Mund-Nasen-Schutz und eine Schutzbrille tragen. Dies gelte auch, wenn kein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliege, teilte die Feuerwehr auf ihrer Facebook-Seite mit.

Wochentags weiterhin öffnen dürfen außer den Lebensmittelgeschäften und Markhändlern auch Lieferdienste und Getränkemärkte sowie Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Banken, Sparkassen und Poststellen bleiben geöffnet, wen auch teils mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Öffnen dürfen außerdem Tankstellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalon, Zeitungsläden, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Auch Handwerker dürfen weiter arbeiten. Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben ohnehin weiterhin geöffnet.

Lebensmittelgeschäfte dürfen auch sonntags öffnen

Die Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken sowie Großhändler dürfen darüber hinaus jetzt bis auf weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr öffnen und ausliefern. An den Osterfeiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag dürfen sie das aber nicht, verfügte der Krisenstab.

Alles Geschäfte, die weiterhin geöffnet sein dürfen, müssen strenge Hygiene-Auflagen erfüllen und den Zutritt der Kunden so steuern, dass sich keine Warteschlangen bilden. In den Läden müssen außerdem Hinweise des Robert-Koch-Institutes zur Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen (www.rki.de/covid-19) gut sichtbar ausgehängt werden.

Drive-In-Schalter sind nicht mehr erlaubt

Von der Schließung der Gastronomien und Speisegaststätten sei nur der Außer-Haus-Verkauf nicht betroffen. "Das heißt, dass ein reiner Lieferservice weiterhin möglich ist, jedoch keine Abholung am Gastronomiebetrieb", teilt der Krisenstab mit. Die „Drive-In“-Verkaufsschalter in Bottrop dürfen demnach also nicht weiter betrieben werden, ordnete der Krisenstab an.