Bottrop. Trauerfeiern in Bottrop sollen nach Möglichkeit nur in engem Familienkreis stattfinden. Eine Verabschiedung von Verstorbenen ist jedoch möglich
Die Stadt hat die Trauerhallen an den Friedhöfen geschlossen. Auch Bestattungstermine, die bereits gemeldet wurden, sind davon betroffen. Ausnahmen werden nicht zugelassen, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Sie empfiehlt zudem, dass zu einer Bestattung zurzeit nur der engste Familienkreis eingeladen werden sollte.
Die Aufbahrungsräume stehen weiterhin zur Verfügung
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In den Verabschiedungsräumen sind Trauerfeiern ebenfalls nicht mehr zulässig. Eine Verabschiedung von dem Verstorbenen ist jedoch möglich, allerdings dürfen nur jeweils zwei bis drei Personen den Raum betreten, wenn bei ihnen keine Virusinfektion vorliegt. Die Aufbahrungsräume stehen weiterhin für die Aufnahme von Verstorbenen zur Verfügung.
Im Zuge der Vorsorge gegen die Verbreitung des Coronavirus’ wurde auch die Friedhofsverwaltung an der Brakerstraße für den Publikumsverkehr geschlossen. In äußerst dringlichen Fällen kann eine Terminabsprache telefonisch erfolgen.