Bottrop. Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen lässt unterhalb dieser Grenze noch großen Entscheidungsspielraum für die Stadt.
Das Coronavirus hat das tägliche Leben in der Stadt beeinflusst und wird es weiter tun. Viele Menschen gehen sichtbar auf die gebotene Distanz zueinander und halten sich an Hygieneregeln. Sie tun das ohne erkennbare Hysterie. Der „Ereignisstab“, den die Stadtverwaltung jetzt gebildet hat, vermeidet bewusst das Wort Krise, um die vorhandenen Stimmungslage nicht zuzuspitzen. Zutreffend bleibt es dennoch, inzwischen von der Bewältigung einer aufziehenden lokalen Krise zu sprechen.
Der Ereignisstab wird vieles eigenverantwortlich entscheiden müssen
Weil die Absage von Veranstaltungen ein heißes Eisen ist, verlangte die Verwaltungsspitze entsprechende Anweisungen von der Landesregierung. Was nun seit Dienstag vorliegt, ist der gültige Erlass des NRW-Gesundheitsministers, Veranstaltungen ab 1000 Personen zu verbieten. Dieses Gebot lässt allerdings viel Spielraum unterhalb der gesetzten Größenordnung. Das ist von der Landesregierung so gewollt mit dem Hinweis auf den Einzelfall, der nur vor Ort eingeschätzt werden könne. Das macht die Beschlüsse nicht einfacher. Der Ereignisstab wird damit umgehen müssen.
Was passiert mit den Wochenmärkten? Wie steht es um Schwimmbäder, Turnhallen, Schulen? Und wie sieht es im Bereich der Wirtschaft aus? Sie leidet jetzt schon erheblich unter den Auswirkungen des Coronavirus’, wie die IHK in ihrer Blitzumfrage feststellte. Soll und kann ein Movie Park überhaupt angewiesen werden, seine Pforten bis auf Weiteres zu schließen? Können einem Busbetrieb die Fahrzeuge stillgelegt werden? Und wo sind die Grenzen präventiver Maßnahmen bei Feuerwehr, Polizei oder Krankenhäusern? Schließlich muss Einsatzbereitschaft sichergestellt sein.
Die wirtschaftlichen Belange müssen mit berücksichtigt werden
Richtig ist, dass eine Kommune, namentlich das Gesundheitsamt, einzelne Personen unter Quarantäne stellen darf. Die vorläufige Schließung eines Betriebes vor diesem Hintergrund ist aber eine ganz andere Hausnummer. Über einem solchen Vorgang schwebt schnell das Damoklesschwert einer Regressforderung, zumal wenn andernorts anders entschieden wird. Die Stadtoberen werden das bei ihren Beschlüssen mitdenken müssen. Auf ihnen lastet eine große Verantwortung.