Im Bottroper Rathaus sind fast 75 Prozent der Dienststellen gar nicht oder nur gering für Korruption anfällig. Das ist das Ergebnis einer Studie.
Das Vier-Augen-Prinzip beugt nach Ansicht der Stadt der Korruption wirkungsvoll vor. Es wird daher in der Bottroper Verwaltung auch bei nahezu allen Entscheidungen mit Außenwirkung und bei Geldfluss angewandt. Ein weiteres sehr wirksames Instrument der Korruptionsvorbeugung sei auch die Stichprobenkontrolle, heißt es im Rathaus. Diese Kontrolle erfolgt durch Vorgesetzte und gegebenenfalls auch technikunterstützt durch ein entsprechendes EDV-Programm. Außerdem werden in einigen Fachabteilungen die Kundenkontakte durch Umverteilungen der Zuständigkeiten gesteuert.
Anlass dafür, in der Stadtverwaltung über Korruptionsvorbeugung nachzudenken, bot eine Projektarbeit von Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Bei dieser Projektarbeit wurden alle Stellen der Stadtverwaltung mit Verwaltungsaufgaben auf ihren jeweiligen Grad der Korruptionsgefahr hin untersucht. Die gesamte Projektarbeit wurde vom Rechnungsprüfungsamt intensiv begleitet. Denn nach § 19 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind die korruptionsgefährdeten Bereiche in öffentlichen Stellen intern festzulegen. Als korruptionsgefährdete Bereiche gelten insbesondere Stellen, bei denen auf Aufträge, Fördermittel oder auf Genehmigungen, Gebote oder Verbote Einfluss genommen werden kann.
Rechnungsprüfungsamt prüfte Arbeit der Studenten
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Die Studenten stuften im Rahmen ihrer Projektarbeit solche Verwaltungsstellen nach einem Punktesystem in unterschiedliche Korruptionskategorien ein. Diese reichten von Stufe 1 für keine bis äußerst geringe Korruptionsgefährdung und Stufe 2 bei geringer Korruptionsgefährdung über Stufe 3 für mittelschwere Korruptionsgefährdung und Stufe 4 für hohe Korruptionsgefährdung bis hin zu Stufe 5 für sehr hohe Korruptionsgefährdung.
Die Ergebnisse der Projektarbeit hat das Bottroper Rechnungsprüfungsamt in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen der Verwaltung erneut geprüft. In einigen Fällen kam es dabei anhand von Praxiserfahrungen zu Korrekturen der bisherigen Einschätzungen. Am Ende setzten sich die Einstufungen somit aus den Ergebnissen der Projektarbeit, den Selbsteinschätzungen der Dienststellen und der abschließenden Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes zusammen.
Verwaltungsstellen in fünf Gefährdungsstufen unterteilt
Demnach ist die Korruptionsgefahr in fast 75 Prozent der Bottroper Verwaltungsstellen allenfalls als gering eingestuft worden. Für nur sechs Prozent der Bottroper Verwaltungsstellen gilt die Korruptionsgefahr als hoch oder sogar sehr hoch. Die Ergebnisses im einzelnen: Stufe 1: 51 Prozent, Stufe 2: 23,82 Prozent, Stufe 3: 19,17 Prozent, Stufe 4: 5,29 Prozent, Stufe 5: 0,72 Prozent.
Bei der Einschätzung der Gefährdungsstufe wurde noch nicht berücksichtigt, ob bereits Präventionsmaßnahmen getroffen werden, um ein entsprechendes Korruptionsrisiko zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel Mitwirkungsrechte anderer Verwaltungsstellen oder Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt. Wichtig zur Korruptionsvorbeugung seien auch regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen, etwa in Dienstbesprechungen oder durch Schulungen, bei denen das Thema Korruption konkretisiert wird.
E-Learning könnte helfen
Das Rechnungsprüfungsamt hat früher bereits Veranstaltungen zur Vorbeugung von Korruption organisiert. Zielgruppe waren dabei sowohl neue Beamtenanwärter als auch Führungskräfte.
Ideal wäre nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes die Nutzung einer E-Learning-Anwendung. Noch fehlen dafür aber rechtliche Voraussetzungen. Auch der Rechnungsprüfungsausschuss hält Sensibilisierung der Mitarbeiter für ein gutes Mittel, Korruption zu verhindern.