Bottrop. Die Regierungen von NRW und Niedersachsen haben die Durchfahrtsrechte an zwei Feiertagen für Lkw erweitert. Das betrifft auch die A 31 in Bottrop

Ab dem kommenden Jahr haben Lkw aus Niedersachsen und NRW an zwei Feiertagen Durchfahrtsrechte unter anderem auf der Autobahn 31 (ab Dreieck Bottrop bis Emden/Ostfriesland). Diese gelten in Niedersachsen am Reformationstag, 31. Oktober, und in Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen am 1. November.

Auch die Fahrverbotszeiten wurden beschränkt

Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von den Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A 2, A 30, A 31 und A 33.

Maßnahme soll Mobilität für die Wirtschaft verbessern

„Wir wollen die Mobilität länderübergreifend verbessern. Wenn Lkw-Verkehre entzerrt werden und wichtige Transitverbindungen frei bleiben, ist das gut für die Wirtschaftsstandorte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen“, sagte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst.