Bottrop. Wildes Plakatieren und das Parken von Werbefahrzeugen soll mehr kosten, als es einbringt. Möglich: 1000 Euro pro Plakat. Ämter arbeiten zusammen.
Wildes Plakatieren an möglichen oder unmöglichen Stellen in der Stadt, abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger mit großflächiger Werbung: Das ärgert nicht nur Bürger und Stadtverwaltung, sondern birgt teilweise auch Gefahren, vor allem im Straßenverkehr und an Schulwegen. Vor allem an Zäunen von städtischen Grundstücken, an Spielplätzen, vor Schulen, an Laternen oder Ampelanlagen häufen sich zuweilen Plakate.
Da es auch für Werbung im öffentlichen Raum Spielregeln gibt, haben Straßenverkehrsamt und Rechtsamt wiederholt vorkommende Probleme in den vergangenen Wochen nun zum Anlass genommen, diese Regeln noch einmal zu klarzustellen.
Faustregel: Seit die Stadt im Zuge des Stärkungspakts die Plakatwerbung an eine Firma (Ströer Deutsche Städte Medien) ausgelagert hat, dürften zunächst nur die rund 500 festen Rahmen für Plakate genutzt werden, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken. Für großflächigere Werbung gäbe es noch die City-Light-Boards oder in speziellen Fällen, wie etwa zu Wahlkampfzeiten, Sondergenehmigungen.
Ziel: ein angenehmes Stadtbild und Gefahren auszuschalten
Ziel sei es nicht nur, ein möglichst angenehmes Straßenbild zu erhalten, sondern vor allem auch mögliche Gefahren auszuschalten, die zum Beispiel durch Sichtbehinderung vor Verkehrszeichen, Ampeln oder Zebrastreifen durch Werbetafeln entstehen, so Monika Werwer, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Das ist nämlich zuständig für diesen Bereich des öffentliches Raumes und damit auch das Entfernen und möglicherweise Entsorgen illegaler Plakate und deren Befestigungen. „Zuletzt haben wir viele Beschwerden aus der Bevölkerung bekommen, es nimmt teilweise einfach überhand“, sagt auch Dino Rühlemann, seit einigen Wochen Abteilungsleiter im Straßenverkehrsamt.
Was passiert? „Was auffällt, wird geahndet, Plakate entfernt, Bußgeldverfahren eingeleitet“, so Rühlemann. Das kann schnell einmal 1000 Euro kosten, pro Plakat. „Aber wir als Straßenverkehrsamt haben oft gar nicht die personellen Möglichkeiten, alles zu übernehmen und uns deshalb mit anderen Ämtern abgestimmt“, ergänzt Monika Werwer. Auch beim Abstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken möchte man künftig schärfer hinschauen. „Was eindeutig als Werbeanlage zu erkennen ist, etwa ein Hänger mit großangebrachten Plakaten, kann schnell entfernt werden“, sagt Jan-Philipp Kruppa vom Rechtsamt. Bei Fahrzeugen mit Werbung, die dazu noch auf erlaubten Parkplätzen stehen, werde dies schon schwieriger, so der Oberrechtsrat, aber es gebe Mittel und Wege.
Laut Bottroper Ortsrecht sei das Plakatieren an Bäumen komplett verboten, ebenso wie an manchen Orten in der Stadt, zum Beispiel dem historischen Rathausplatz, so Monika Werwer. So will man im Sinne des allgemeinen Stadtbildes, aber auch zur Schulwegwege- und Verkehrssicherheit, künftig stärker als bisher gegen wildes Plakatieren vorgehen. Es soll sich einfach nicht rechnen, kostenlos wild zu werben.
Wer in der Stadt werben möchte, kann sich mit der Firma „Ströer Deutsche Städte Medien“ in Verbindung setzen.