Bottrop. Bottroperin sagt aus, auf den Wunsch einer Internet-Bekanntschaft reagiert zu haben. Der Mann habe bestimmte Fantasien geäußert.

Um die Verbreitung kinderpornografischer Schriften ging es am Freitag vor dem Amtsgericht Bottrop. Die Staatsanwaltschaft legte einer Bottroperin zur Last, Bilder nackter Kinder Ende 2015 im Internet verschickt und sich so strafbar gemacht zu haben. Die Angeklagte gab sofort zu, die aufgedeckten Taten begangen zu haben, habe aber kein pädophiles Verhalten damit fördern wollen.

Die geschiedene Mutter von drei Kindern benutzt das Internet, um „Freundschaften“ zu finden. Dabei habe sie auch die Bekanntschaft eines Mannes aus Norddeutschland gemacht, der ihr erst über Skype sehr nett und seriös erschienen sei. Sie habe von ihrem minderjährigen Söhnen erzählt und dabei auch nur auf die Fantasien des Bekannten reagiert.

Foto angeblich zufällig aus dem Internet ausgewählt

Bei späteren Kontakten habe der Mann sie „gebeten“, Bilder ihres Sohnes zu schicken. Sie habe daraufhin im Internet „zufällig“ ein Bild eines nackten Jungen gefunden, der dem Alter ihres Sohnes entsprach. Sie selbst habe keine pädophilen Neigungen und „weiß auch nicht, warum ich das gemacht habe“. Den Kontakt zu dem Mann habe sie seit langem abgebrochen. Sie habe eine „Dummheit“ gemacht.

Richterin bleibt skeptisch

Die Richterin äußerte sich skeptisch: „Ich habe Schwierigkeiten, das zu glauben.“ Die Staatsanwältin sah die Anklage bestätigt. Weil die Angeklagte die Beschuldigungen eingestanden habe, forderte sie eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung, da die Angeklagte auch bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei.

Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung

Die Richterin ging über diesen Antrag hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten bei einer dreijährigen Bewährungszeit. Zusätzlich muss die Angeklagte noch 720 Euro Geldbuße an die Staatskasse zahlen. Die Vorsitzende konnte es bei der Urteilsbegründung „nicht fassen, was passiert sei“. Ein geringe Bestrafung wäre das falsche Signal gewesen, da man auch die fatale Bedeutung solcher Taten für Kinder berücksichtigen müsse und pädophiles Verhalten nicht gefördert werden dürfe.