Bottrop. In der Rheinbabensiedlung sollten Eigentümer gemeinsam Strom und Wärme erzeugen. Trotz hoher Fördergelder wurde das Projekt nun eingestellt.
Es war ein ambitioniertes Vorhaben. In einem bundesweiten Vorzeigeprojekt sollten in der Rheinbabensiedlung so genannte Nahwärmenetze entstehen. Eigentümer der historischen Zechensiedlung sollten sich zusammentun und eine KWK-Anlage nutzen, die für mindestens vier Wohneinheiten Wärme und Strom produziert. 2,2 Millionen Euro Fördergelder standen dafür bereit, 90 Prozent dieser Summe wollte der Bund zur Verfügung stellen. Doch nun ist das Projekt gescheitert. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Letztlich haben sich in der Siedlung keine Gemeinschaften gefunden, die ein solches Projekt realisieren wollten, heißt es bei der Stadt. Zuletzt gab es noch zwei Eigentümer, die Interesse hatten, eine KWK-Anlage gemeinsam zu realisieren. Dafür gab es auch eine Ausnahmegenehmigung, der Fördergeber hatte zugestimmt, dass zwei statt der vorgesehenen vier Wohneinheiten profitieren könnten. Aber auch das hat sich zerschlagen, so dass das Projekt nun eingestellt wird. Das Nahwärmenetz wird nicht realisiert.
Allein für Erdarbeiten wären 30.000 Euro fällig gewesen
In ihrem Fazit für die Kommunalpolitiker kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass Mikro-KWK-Anlagen, also Anlagen, die über Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme erzeugen, zwar ihre Berechtigung hätten und auch wirtschaftlich betrieben werden könnten. „Die Errichtung von Nahwärmenetzen im Bestand jedoch, das hat das Projekt Nachbarschaftswerk Rheinbaben eindrücklich gezeigt, sollte nicht weiter verfolgt werden.“
Als Hauptgrund für das Scheitern führt die Verwaltung die Kosten an. So lägen die Gesamtkosten für eine Brennstoffzelle und das Nahwärmenetz bei rund 120.000 Euro. Allein die Verlegung des Netzes schlage mit mehr als 30.000 Euro zu Buche, dazu fallen Wartungskosten von rund 11.000 Euro in zehn Jahren an. Auch wenn ein solches Projekt mit 60 Prozent gefördert wird, hätten die Eigentümer immer noch rund 45.000 Euro investieren müssen.
Ein Leitfaden für die denkmalgerechte Sanierung der Haustypen
Weiteres Problem: Der erzeugte Strom hätte aus rechtlichen Gründen ins öffentliche Netz eingespeist werden müssen. Das ist aber finanziell nicht mehr attraktiv. Reizvoller ist es inzwischen, den Strom selbst zu verbrauchen. Am Ende rechnet die Verwaltung vor, dass es wirtschaftlicher sei, jedes Gebäude mit einer eigenen Mirko-KWK-Anlage auszustatten.
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Ganz vergeblich sei das Projekt aber nicht gewesen, betonen die Verantwortlichen. Schließlich wurde im Rahmen des Projektes eine detaillierte Übersicht über die Haustypen der Siedlung verfasst, verbunden mit einer umfassenden Auflistung der Sanierungsmöglichkeiten. Denn bei allen Arbeiten an den Häusern müssen Denkmalschutz und Gestaltungssatzung der historischen Siedlung beachtet werden. Entstanden sei eine wichtige Handreichung sowohl für die Eigentümer, als auch für die untere Denkmalbehörde bei der Stadt, sagt Planungsdezernent Klaus Müller.
Ministerium zieht trotzdem einen Erkenntnisgewinn aus dem Projekt
Er räumt ein, dass es nicht gelungen sei, ein solches Nahwärmenetz zu errichten. „Allerdings ging es uns und dem Fördergeber auch darum, neue Sachen auszuprobieren.“ Und dabei könne dann eben auch herauskommen, dass Dinge nicht so funktionieren wie geplant. Zumal die Hürden für die Eigentümer hoch waren, wie Müller einräumt. Ursprünglich habe die Stadt sie niedriger halten wollen, doch der Bund als Fördergeber habe auf die Verknüpfung von der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude mit den KWK-Anlagen bestanden.
Ein Gutachter ist nun dabei, herauszufinden, was für die einzelnen Interessenten – die es ja gab – der Grund war, letztlich auszusteigen. Auch das seien für das Bauministerium wichtige Erkenntnisse, sagt Müller. „Der Fördergeber sieht das Projekt deshalb auch nicht als gescheitert an. Zwar erfolgte keine bauliche Umsetzung, trotzdem haben wir Erkenntnisse gewonnen, die für alle Beteiligten wichtig sind.“
Stadt muss keine Fördergelder zurück zahlen
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In dem Zusammenhang weist Müller darauf hin, dass die Stadt keine Fördergelder zurückerstatten muss. Denn für Aktivierungskampagnen und auch den Sanierungsratgeber für die Siedlung hatte die Stadt ja Ausgaben. Dafür bleibe es bei der 90-prozentigen Förderung, so Müller nach Gesprächen mit den Verantwortlichen.