Ein Großteil der Arbeit der Verbraucherberatung Bottrop befasst sich mit Telekommunikationsproblemen. Dazu gehören unseriöse Abschlüsse in Läden.
Wer in Bottrop den Rat der Verbraucherzentrale sucht, der hat oft ein Problem, das ihm per Telefon unseriöse Angebote gemacht wurden. Das geht aus dem Jahresbericht der Bottroper Beratungsstelle hervor, den ihre Leiterin Claudia Berger am Mittwoch vorstellte. Bei insgesamt 6283 Anfragen bezogen sich allein 25 Prozent auf den Telefonbereich, gefolgt von Problemen aus den Bereichen Dienstleistung, Konsumgüter, Energie und Finanzen. Im vergangenen Jahr hat auch die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland für ein ständig klingelndes Telefon gesorgt.
Kein Widerrufsrecht bei Abschluss im Laden
Projekt „Energiearmut“
Die Bottroper Verbraucherzentrale hat mit Hendrik Franck einen Mitarbeiter, der sich insbesondere um das Projekt „Energiearmut“ kümmert.
Dabei wird Verbrauchern, die Probleme mit der Begleichung ihrer Energierechnung haben,in Kooperation mit dem örtlichen Energieversorger geholfen. Nach einer kostenlosen Überprüfung des Verbrauchs und der Geräte erhalten die Betroffenen eine Handlungsempfehlung.
Größtes Ärgernis ist und bleibt in Bottrop aber der Bereich der Telekommunikation: „Deutlich zugenommen haben die Probleme mit Handy- und Telefonshops“, sagt Claudia Berger. „Zum Weltverbrauchertag haben wir bei örtlichen Läden darum einen Test gemacht, ob sie ihrer Informationspflicht bei Vertragsabschlüssen nachkommen. Das Ergebnis ist schon erschreckend“, sagt Berger. Keiner der fünf Handy-Läden in der Bottroper Innenstadt konnte der Test-Kundin, die in diesem Fall immer Mitarbeiterin Luisa Cameli war, ein entsprechendes Informationsblatt vorlegen. Sie sollte quasi blind auf einem Tablett unterschreiben. „Informationen kommen dann per Post“, hieß es dann meist. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Vertragsabschlüssen im Laden im Übrigen nicht.
Fast schon als Belästigung lassen sich die Anrufe einiger unseriöser Energie-Unternehmen bezeichnen. Teilweise erhielten Verbraucher über zehn Anrufe von Anbietern, die Kunden zu einem Stromanbieter-Wechsel bewegen wollten. „Das ist nichts anderes als Telefonwerbung. Und die ist eigentlich verboten“, betont Berger. Das Perfide an der Sache: Sollten Verbraucher in den Gesprächen aus Versehen ihre Zählernummer preisgeben, kann es ganz schnell gehen und ein Vertragswechsel wird ohne Zustimmung veranlasst. „Meistens bekommen Betroffene dann ein Willkommensschreiben und halten es für Werbung“, weiß Claudia Berger. Dann sollte schnell gehandelt werden. „Wenn sich Verbraucher rechtzeitig bei uns melden, kann der Vorgang noch rückgängig gemacht werden“, sagt sie. Ist erst einmal Zeit ins Land gegangen, wird es ganz schwierig.
Nicht sofort bezahlen, aber schnell handeln
Beraterin Doris Grzegorczyk betonte, dass es auch im vergangenen Jahr wieder einen starken Beratungsbedarf zu überhöhten Inkasso-Berechnungen gab. „Ausgangsrechnungen von 9,99 Euro können da mit Gebühren schnell mal zu 136,60 Euro werden. Oft sind sogar die Ausgangsforderungen unberechtigt erhoben wurden“, erklärt sie und warnt: „Im Falle eines Inkasso-Schreibens nicht sofort bezahlen, aber sofort reagieren!“ Ein Ärgernis seinen beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen, bei denen hohen Gebühren erhoben werden oder die gar ein Schuldeingeständnis beinhalten. „So etwas auf keinen Fall unterschreiben“, betont Grzegorczyk. „Am besten sofort informieren und schauen, ob es sich um ein seriöses Inkasso-Unternehmen handelt.
„Fast schon am Telefonhörer festgewachsen war Anette Abraham. Die für die Beratung bei Fragen in Sachen Musterfeststellungsklage zuständige Mitarbeiterin lacht. „Im November vergangenen Jahres war wirklich viel zu tun. Das Telefon hat in einer Tour geklingelt. Wenn ich aufgelegt hatte war schon der nächste wieder in der Leitung. Und das über mehrere Stunden am Tag.“ Grund ist – na klar – die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland gegen Volkswagen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale reichte kurz nach dem Gesetzesbeschluss Klage ein, stellvertretend für Tausende Dieselfahrer. Bis zum 29. September können sich Betroffene noch der Klage anschließen. Deutschlandweit haben das bereits 400.000 Diesel-Fahrer getan. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich auf auf der Homepage der Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale.de checken.