Bottrop. . Einheitliche Vergabekriterien sollen verhindern, dass Eltern in Bottrop Kita-Plätze für ihre Kinder einklagen können.

Die Stadt Bottrop führt nun einheitliche Kriterien für die Vergabe der Plätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen ein. Vorrang haben danach Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist und Kinder, deren Eltern erzieherische Hilfen in Anspruch nehmen. Wichtiges Kriterium an zweiter Stelle ist die Berufstätigkeit der Eltern. Das Verfahren ist am Dienstag so vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden.

Die höchste Punktzahl bekommen danach alleinerziehende Eltern, die einer Beschäftigung nachgehen (22 Punkte). 20 Punkte gibt es, wenn beide Eltern beschäftigt sind, zehn wenn nur ein Elternteil arbeitet. Punkte gibt es auch für Ganztags-, Halbtags- oder geringfügige Beschäftigung sowie für Geschwisterkinder, die bereits betreut werden, für das Alter der Kinder (ältere Kinder haben Vorrang), soziale Problemlagen innerhalb der Familie oder auch den Eingang der Bedarfsanzeige beim Jugendamt. Bei gleicher Punktzahl spielt dann auch noch die Wohnortnähe eine Rolle.

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Die Kommune muss den Nachweis erbringen

Warum diese detaillierte Regelung bei den Vergabekriterien? Der Grund dafür liegt in einem Urteil, das das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Ende 2017 gefällt hat. Damals hatten Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind eingeklagt. Das OVG hatte entschieden, dass die Eltern Anspruch auf frühkindliche Förderung ihrer Kinder in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung oder Tagespflege haben und dass das Jugendamt verpflichtet ist, den Eltern die ihren Wünschen entsprechende Betreuungsform zu vermitteln. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern endet allerdings dort, wo Plätze in der von ihnen gewünschten Betreuungsform fehlen.

Das setzt allerdings voraus, dass die Kommune dies auch nachweisen kann. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster muss es dafür zuvor ein sachgerecht gestaltetes und durchgeführtes Vergabeverfahren gegeben hat. Um dies im Zweifelsfall nachweisen zu können, führt die Stadt im Kindergartenjahr 2020/2021 für die neun städtischen Kindertagesstätten die einheitlichen Vergabekriterien ein. Dem müssen nun noch die Räte der Kindertageseinrichtungen zustimmen. Zusammengestellt wurden die Aufnahmekriterien mit Hilfe entsprechender Tipps der kommunalen Spitzenverbände und der Landesjugendämter.

Ausschuss vergibt Trägerschaft für neue Kita

Awo übernimmt Kita Boy

Die Awo soll Trägerin der neuen Kita werden, die in der Boy gebaut werden soll. Das hat der Jugendhilfeausschuss Dienstag so beschlossen.

Gebaut wird die Einrichtung von der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop (GBB) nach dem Vorbild des Montessori Kinderhauses in Kirchhellen, das im letzten Jahr bezogen worden ist.

Den freien Trägern in Bottrop sollen die Aufnahmekriterien ebenfalls empfohlen werden. Auch hier müssen dann die aus Vertretern des Trägers, des Personals und der Elternschaft bestehenden Räte der Kindertageseinrichtungen darüber entscheiden. Das soll helfen, „ein transparentes Vergabeverfahren möglichst für alle Kindertageseinrichtungen in Bottrop zu verwirklichen“, so hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Jugendhilfeausschuss betont.

Einstimmig hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am Dienstag außerdem beschlossen, dass die Awo Trägerin der Kita werden soll, die in der Boy neu gebaut wird. Um die Trägerschaft bemüht hatten sich neben der Arbeiterwohlfahrt auch die AG Soziale Brennpunkte, die an der Robert-Brenner-Straße bereits eine Kita betreibt, sowie die Falken, die in Bottrop noch nicht als Kita-Träger tätig sind.