Bottrop. . Weil er sich das Paar auffällig in sozialen Netzen präsentierte, schlug die Frau auf die neue Partnerin ihres Ex ein. Nun stand sie vor Gericht.

Dass Dreiecksbeziehungen in vielen Fällen nicht gut ausgehen zeigte sich am Dienstagmorgen bei einer Verhandlung im Bottroper Amtsgericht: Eine 30-jährige Bottroperin gab zu, am 25. September des vergangenen Jahres auf eine ehemalige Freundin in einem Treppenhaus in Welheim eingeschlagen zu haben, da diese mit ihrem Exfreund eine neue Liebesbeziehung eingegangen war.

Die Angeklagte handelte aus Wut und Frustration, wie sie berichtete, da sich das neue Paar in sozialen Kanälen und Messaging-Diensten wie Whats-App auffällig präsentiert hatte. „Ich wusste, dass die beiden etwas hatten. Ich habe es sehr gut mitbekommen.“

Zeugen erscheinen nicht zum Termin

Die Angeklagte besuchte am Tattag eine andere Freundin, die in demselben Haus wie das Opfer wohnte. Sie blieb kurz vor Verlassen des Hauses vor der Wohnungstür der neuen Geliebten stehen. Sie öffnete.

Im Affekt holte die Verlassene aus und schlug mehrfach auf die überraschte Geliebte ein. Eine Rangelei entbrannte, in der es auf beiden Seiten zu schweren körperlichen Verletzungen und Beschimpfungen kam.

Angeklagter sind die „Sicherungen durchgebrannt“

„Mir sind die Sicherungen durchgebrannt. obwohl ich versucht habe, die Situation nicht an mich rankommen zu lassen. Ich möchte mit beiden Personen nichts mehr zu tun haben. Derzeit gucke ich, dass ich für mich klarkomme. Ich erkenne mich selbst nicht wieder. Es tut mir leid.“

Die Staatsanwaltschaft warf der vorbelasteten Täterin, die sich derzeit in psychologischer Behandlung befindet, gefährliche Körperverletzung vor. Da das Opfer und der Exfreund aber nicht zum Gerichtstermin erschienen, konnte die leitendende Richterin nicht genau feststellen, ob es sich um eine einfache oder gefährliche Körperverletzung handelte. Die Angeklagte bestritt, den Kopf ihrer ehemaligen Freundin gezielt gegen eine Wand geschlagen zu haben, obwohl sie in ihrem Geständnis erklärte, zuerst auf ihr Gegenüber losgegangen zu sein.

Amtsgericht setzt weiteren Termin fest

Die Verhandlung wird in den kommenden Wochen fortgesetzt, wenn die beiden anderen Zeugen vernommen werden können. Ein Polizeibeamter, der auch als Zeuge aussagen sollte, wurde entlassen. Ein genauer Folgetermin der Verhandlung steht aktuell noch nicht fest.