Bottrop. . Ralf Grafe ärgert sich über Kommunikation der Stadt zu Baukosten für Anlieger. Er wohnt außerhalb und soll in kurzer Frist 7000 Euro aufbringen.

7000 Euro soll Ralf Grafe zahlen, Straßenbaubeiträge für die Kanalsanierung an der Hans-Sachs-Straße. Grafe wohnt selbst nicht in Bottrop, ihm gehört lediglich ein Grundstück an der Straße. Ihn ärgert auch nicht einmal die Summe, die da jetzt auf ihn zukommt, das werde wohl seine Richtigkeit haben, glaubt er. Was ihn jedoch ärgert ist, dass die Forderung so unmittelbar kommt.

Zunächst flatterte ihm ein Anhörungsschreiben ins Haus. Das trägt das Datum vom 22. November. Da wird er informiert, dass die Stadt Geld von ihm fordert und es beginnt eine Frist, um zu prüfen, ob alles rechtmäßig ist. Dass dann allerdings schon zwei Wochen später, mit Datum vom 7. Dezember, der Gebührenbescheid bei ihm im Briefkasten liegt, das ärgert ihn. Schließlich hatte er angenommen, nach dem Anhörungsschreiben noch etwas Zeit zu haben, um die Summe beiseite legen zu können. Denn erst mit dem Schreiben sei ihm überhaupt bekannt geworden, dass Gebühren fällig würden. „Rücklagen bilden konnte ich dafür verständlicherweise nicht. Zudem ist Jahresende. Weihnachten steht vor der Tür, und Anfang des Jahres werden alle Versicherungen wie üblich fällig.“

Stundung gegen hohen Zinssatz

Allgemein, nicht bezogen auf den konkreten Fall, sagt Schulze, dass die Stadt Eigentümern, die nicht zahlen können, auch Stundungen anbietet.

Da sei man aber an den gesetzlich vorgegebenen Zinssatz von sechs Prozent gebunden. Das sei in Niedrigzinszeiten sicher nicht attraktiv für Eigentümer, so der Stadtsprecher.

Vor diesem Hintergrund ärgert sich Ralf Grafe über die Kommunikation seitens der Stadt. „Ich erwarte aber eine transparentere und sinnvollere Kommunikation, damit man sich als Bürger vorbereiten kann“, so seine Forderung an die Verantwortlichen.

Bei der Stadt weist man jedoch darauf hin, dass die gesetzlichen Fristen gewahrt wurden, so der stellvertretende Pressesprecher Ulrich Schulze. Die Gebühren würden fällig für Kanalbauarbeiten an der Hans-Sachs-Straße vor drei Jahren. Dass die Abrechnung mit diesem zeitlichen Abstand erfolge sei üblich, schließlich müssten solche Maßnahmen zunächst bei der Stadt abgerechnet sein.

Erläuterungen seitens der Stadt

Die Maßnahme habe damals über eine Million Euro gekostet. Kanalsanierungen jedoch würden aus den Gebühren bezahlt. Lediglich der Abfluss des Oberflächenwasser werde auf die Anwohner umgelegt, erläutert Schulze. In dem konkreten Fall seien 49 Prozent, also 544.000 Euro umlagefähig gewesen. Von dieser Summe habe die Allgemeinheit, sprich die Stadt 80 Prozent getragen, der Rest wurde auf die Eigentümer umgelegt.

Zum Vorwurf der schlechten Kommunikation sagt Schulze, dass es generell auch die Aufgabe eines Eigentümers sei, sich zu informieren. „Egal wo er wohnt.“ In der Regel gingen solchen großen Baumaßnahmen ja auch Bürgerversammlungen voraus, wo die Verwaltung durchaus auch informiert, dass auf die Anwohner Kosten zukommen werden.