Bottrop. . Die Stadt erhob in den letzten vier Jahren 1,6 Millionen Euro an Straßenbauabgaben von den Grundstückseigentümern, deren Straße erneuert wurden.
Der Steuerzahlerbund fordert, auch in Nordrhein-Westfalen Grundstückseigentümer von Straßenbaubeiträgen zu befreien. Die WAZ fragte bei Verwaltungsfachmann Thorsten Gathmann nach.
1 Wann müssen Anlieger Beiträge für einen Straßenausbau bezahlen?
Voraussetzung ist, dass Baumaßnahmen an einer Straße erfolgen, die bereits endgültig hergestellt war. Wird diese Straße erneuert oder verbessert, werden in der Regel Straßenbaubeiträge von den Grundstückseigentümern erhoben. Bei Anliegerstraßen liegt ihr Anteil bei 60 bis 70, bei Durchgangsstraßen zwischen 20 und 60 Prozent. Erneuert werden Straßen, die verschlissen sind. Die waren oft mindestens 40 Jahre in Gebrauch.
2 Wie hoch wären die Kosten für die Stadt ohne die Beiträge der Anlieger?
Das hängt von der Zahl der Baumaßnahmen und deren Umfang ab. In den letzten vier Jahren hat die Stadt Straßenbaubeiträge von 1,6 Millionen Euro erhoben.
3 Wehren sich Anwohner mit Widersprüchen oder Klagen?
Klar, keiner ist erfreut, wenn er zahlen muss. Die Stadt informiert die Anlieger aber auf Bürgerversammlungen und in Einzelgesprächen offen und umfassend über die Notwendigkeit der Maßnahmen. Daher ist die Widerspruchsquote eher gering. Sie dürfte bei zehn bis 15 Prozent liegen. Zu einer Klage kommt es bei zwei bis drei Prozent der Bescheide.