Bottrop. . Mitarbeiterin klagt mit Erfolg. Nun wird ihr das ausstehende Gehalt nachgezahlt. Sie bleibt leitend beschäftigt.
Seit elf Jahren arbeitet Nina D. in der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) Flow in Bottrop. Ihr Arbeitgeber wollte, dass sie ihre Tätigkeit als Regionalleiterin aufgibt. Das empfand die 34-Jährige als Degradierung und bot ihre Arbeitskraft weiter in leitender Funktion an. Seit März zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Nina D. klagte erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Der Arbeitgeber erkannte die Klage an. Nun bekommt Nina D. die ausstehenden Gehälter nachgezahlt, und sie bleibt leitend beschäftigt.
Gestörtes Verhältnis
Vor Gericht wurden einige Widersprüche im Verhältnis des Arbeitgebers zu seiner Mitarbeiterin deutlich. Der Geschäftsführer konnte sich zunächst eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen. Es habe in der Vergangenheit massive Kritik aus Gruppen an der Arbeit der Klägerin gegeben. Klärende Gespräche habe Nina D. verzögert. 30 000 Euro hatte der Geschäftsführer ihr als Abfindung angeboten, gleichzeitig eine andere Stelle in leitender Position. Schließlich sei die Mitarbeiterin zur angebotenen Tätigkeit nicht erschienen.
Das Gericht machte dem Geschäftsführer deutlich, dass eine Degradierung der Mitarbeiterin, wie er sie durch die Versetzung beabsichtigt habe, nicht möglich sei. Der richtige Weg, beschied ihm das Gericht, wäre eine Änderungskündigung gewesen. Der Arbeitgeber könne sich nicht auf sein Direktionsrecht berufen, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht hergebe.
Betriebsrat gegründet
Nina D. hielt die Argumente des Arbeitgebers nicht nur für unberechtigt, sie seien auch vorgeschoben, weil sie sich für die Gründung eines Betriebsrates engagiert habe. Nach einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi im Oktober letzten Jahren habe sie der Geschäftsführer zu sich zitiert. Nach dem Gespräch habe er nach Fehlern bei ihr gesucht. Nach einer längeren Krankheit von Nina D. hatte der Geschäftsführer der 34-Jährigen Ende Februar mitgeteilt, dass sie keine Regionalleiterin mehr sei. Bis dahin hatte sie fünf Gruppen betreut. Künftig sollte sie nur noch im Gruppendienst arbeiten. Das empfand die gelernte Erzieherin als Degradierung. Sie hatte sich zur Kinder- und Jugendtherapeutin und in der systemischen Familienberatung weitergebildet.
Jetzt wartet Nina D. auf Angebote ihres Arbeitgebers. Regionalleiter gebe es nicht mehr, sie hießen jetzt Sachgebietsleiter, teilte der Geschäftsführer mit. Mittlerweile haben die 520 Beschäftigten von KJH Flow einen Betriebsrat gewählt. Mitglied der elfköpfigen Arbeitnehmervertretung ist auch Nina. D.