WAZ-Redakteur Nobert Jänecke zur Vorschlagsliste der Parteien für die Schöffenwahl. Die AfD-Bewerberin wurde davon ausgeschlossen.

Erfolgreich war die AfD in Bottrop ohnehin nicht mit der bundesweiten Kampagne, ihre Mitglieder und Anhänger als Laienrichter einzusetzen. Lediglich eine Bewerberin unter insgesamt 111 fand sich jetzt auf der Vorschlagsliste der Partei, und diese fiel im Rat durch, bevor sie überhaupt gewählt werden konnte. So gesehen wirken Triumph bei den Linken und Empörung bei den Rechten arg aufgesetzt.

Formal war der Ausschluss der AfD-Bewerberin von der Schöffenwahl offenbar korrekt. Es ist die Aufgabe des Rates, über die Wahlvorschläge zu beschließen. Außerdem hätte der von Parteien dominierte Schöffenwahlausschuss die AfD-Kandidatin wohl nicht gewählt.

Neu ist, dass politische Gründe zum Ausschluss führten. Dass stärkere Parteien andere überstimmen, ist völlig in Ordnung. Damit muss sich auch die AfD in ihrer Märtyrerrolle abfinden. Wer aber sagt, dass nicht bald ein CDU-Bündnis SPD-Schöffen ablehnt oder umgekehrt?

Bei anderen Wahlen können amtierende Parteien neue Bewerber auch nicht einfach so ausschließen. Das muss auch bei der Wahl der Laienrichter gelten.