Bereits gekochte und gefärbte Eier unterliegen im Handel nicht der strengen EU-Kennzeichnungspflicht. Darauf macht die Bottroper Verbraucherberatung aufmerksam.

Bereits gekochte und gefärbte Eier unterliegen im Handel nicht der strengen EU-Kennzeichnungspflicht. Darauf macht die Bottroper Verbraucherberatung aufmerksam.

In bunte Schalen gehüllt verschleiern fix und fertige Produkte oft, woher und aus welcher Haltung sie kommen. „Wer beim Kauf sicher sein will, dass Eier aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landen, sollte sich mit der Kennzeichnung vertraut machen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Mindesthaltbarkeit, Stückzahl oder Gewichtsangabe, Name und Anschrift des Anbieters sind angegeben.

Die wesentlichen Angaben

Außerdem sind auf der Packung die verwendeten Farbstoffe aufgelistet. Bei lose angebotener Ware reicht es, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben sind. Die Verbraucherschützer raten, gefärbte Eier im Handel ohne Nennung des Mindesthaltbarkeitsdatums besser nicht zu kaufen.

Bei rohen Eiern gilt: Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die rohe Ware aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammt.

Bei einem Zahlencode (Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät eine 0 an erster Stelle die Herkunft aus ökologischer Erzeugung, eine 1 Freilandhaltung, eine 2 Boden- und die 3 Käfighaltung. Es folgt ein Länderkürzel. Der siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern gibt das Bundesland mit Betriebs- und Stallnummer an.