Bottrop. . Die Verbraucherzentrale informiert über Rechtsirrtümer beim Einkauf oder bei Vertragsabschlüssen. Quizwürfel zeigt die gängisten Fehler.

Kann im Laden gekaufte Ware immer umgetauscht oder zurückgegeben werden? Sind Gewährleistung und Garantie immer dasselbe? Die Verbraucherzentrale NRW nimmt den Weltverbrauchertag zum Anlass, um in den kommenden Wochen genauer über Rechtsirrtürmer beim Kaufen und Bezahlen aufzuklären. Das Expertenteam aus Juristen und Fachberatern geht in der Bottroper Filiale auf die Fragen der Verbraucher ein und greift in einzelnen Beratungsgesprächen die häufigsten Fehler auf, die Kunden beim Kauf machen.

Nachdenklich nimmt Christoph Volk (27) einen der fünf Quizwürfel unter die Lupe, den Claudia Berger für ihn ausgesucht hat. Er lässt sich in einem spontanen Beratungsgespräch helfen. Die Chefin der Verbraucherzentrale in Bottrop weiß, nicht jeder kennt sich mit seinem Recht aus. „Wann kann ich eine Kartenzahlung ohne Begründung zurückholen?“, steht auf einer Seite des Kubus. Auf den anderen Seiten sind mögliche Antworten vorgegeben: a) Immer, b) Nie, c) Nur, wenn ich mit Pin gezahlt habe, d) Nur, wenn ich mit meiner Unterschrift gezahlt habe. Der Bankangestellte hat Glück und weiß bei dem Thema direkt Bescheid, er liegt beim ersten Versuch richtig. „Ich habe acht Wochen, um mein Geld zurückzuholen, wenn ich eine Lastschrift ausgefüllt habe. Dafür ist jedoch meine Unterschrift notwendig“, betont er.

Viele Informationen

Die Vebraucherzentrale NRW greift zum Weltverbrauchertag am 15. März in jedem Jahr ein neues Thema auf, das viele Menschen betrifft. Es ist so gewählt, dass Antworten auf Probleme, die das Thema mit sich bringt, nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Sie müssen aber zu klären sein.

In der Filiale in Bottrop (Horster Str. 6) hilft zum Thema Rechtsirrtürmer die Volljuristin Ursula Bömelburg weiter.

Der Bottroper glaubt, dass nicht alle Menschen so viel Glück haben, geschult sind und in diesem Bereich fachgerecht und kompetent antworten können. „Wenn Leute das nicht gelernt haben, ist es schwierig. Viele meiner Freunde haben von solchen Dingen wirklich keine Ahnung. Jeder hat sein eigenes Fachgebiet, aber mit dem Recht kennt sich im Detail keiner aus.“

Falsches Etikett sorgt für Ärger

Die einschlägige Forderung der Verbraucherzentrale zum Weltverbrauchertag ist klar: Die Grundkenntnisse, über das persönliche Recht beim Kaufen und Zahlen, sollte schon in der Grundschule an die Kinder vermittelt werden.

Berger blickt auf den nächsten Quizwürfel und hat eine passende Anekdote parat: Bei einem Einkauf im Supermarkt überlegte eine Kundin vor ihr, ob der angegebene Preis auf ihrem Gartenartikel bindend für den Verkäufer ist. Das Produkt war als reduziert ausgezeichnet, obwohl der Preis nicht reduziert war. Die Käuferin wollte natürlich nicht den Originalpreis zahlen und protestierte an der Kasse lauthals, als dieser angezeigt wurde. Sie verlangte den Geschäftsführer, traf jedoch bei ihm auf Unverständnis.

„Das ist eine Situation, die geradezu alltäglich ist und überall in der Innenstadt vorkommen kann. Juristisch kommt der Kauf erst an der Kasse zustande. Dort zählt erst, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird. Die Kundin hat in dem Fall keinen Anspruch auf den ausgewiesenen Preis.“