Bottrop. . Fraglich ist, ob die Geschäfte auch zum Kirchhellener Dorffest öffnen. Das muss die Verwaltung erst prüfen. Doch schon protestiert die Linke.

Fünf verkaufsoffene Sonntage sind in diesem Jahr in Bottrop schon geplant. Zu den vier Stadtfesten in der Innenstadt und zu einem in Kirchhellen dürfen die Geschäfte sonntags von 13 Uhr bis 18 Uhr öffnen, wenn der Rat dem zustimmt. Anlässe für die Verkaufssonntage sind der Pferdemarkt, das Stadtfest, der Michaelismarkt, der Nikolausmarkt und der Kirchhellener Wintertreff. Ob ein sechster verkaufsoffener Sonntag aus Anlass des neuen Dorffestes in Kirchhellen hinzukommt, muss die Stadtverwaltung erst noch prüfen.

Doch schon regt sich dagegen Protest bei der Linkspartei. „Wir stehen so einer neuen, zusätzlichen Sonntagsöffnung ablehnend gegenüber“, betont Ratsherr Niels Holger Schmidt. Zwar wären inklusive Dorffest für dieses Jahr genau so viele Verkaufssonntage geplant wie zuvor, die Linken verweisen aber darauf, dass es im Vorjahr wegen der Absage der Kirchhellener Landpartie einen weniger gab.

Rat entscheidet im April über Anzahl und Anlässe

Schmidt hat Zweifel, dass das geplante Dorffest ein Anlass sei, der die gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages erfüllen würde. Das Gesetz sehe vor, dass das Volksfest an sich mehr Besucher anziehen müsse als offene Läden. „Nach den Unterlagen, die wir kennen, geht die Verwaltung von 25 000 bis 30 000 Besuchern aus“, sagt Schmidt. So hohe Besucherzahlen in einem Stadtteil mit 20 000 Einwohnern seien sehr optimistisch.

Die letzte kulinarische Landpartie fand 2016 in Kirchhellen statt.
Die letzte kulinarische Landpartie fand 2016 in Kirchhellen statt.

Noch steht aber nicht fest, ob die Verwaltung dem Rat das Dorffest als Anlass für einen Verkaufssonntag vorschlagen wird. „Die Veranstalter müssen ja erst ein Konzept vorlegen“, erklärt Stadtsprecher Ulrich Schulze. Die Verwaltung prüfe dann, ob die Bestimmungen die Öffnung der Geschäfte zulassen. Auch wenn es da Pläne für Gesetzesänderungen gebe, sei die Stadt selbstverständlich an die derzeitige Rechtslage gebunden, erklärt er. Voraussichtlich im April entscheidet dann der Rat über die verkaufsoffenen Sonntage.

Künftiges Gesetz erlaubt mehr Verkaufssonntage

>>> Der Entwurf der Landesregierung für das neue Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass die Städte bis zu acht verkaufsoffene Sonntage zulassen dürfen. Anlässe können Märkte, Feste, Messen sein. Als zulässige Gründe zählen auch Ziele wie die Belebung der Innenstädte oder der Erhalt zentraler Versorgungsbereiche.