Bottrop / Essen. . Brutal hatte der Bottroper eine 86-Jährige auf dem Parkfriedhof überfallen. Dafür muss er jetzt sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.
Äußerlich wirkt er ungerührt. Doch tatsächlich wird das Urteil des Essener Landgerichtes dem 25 Jahre alten Bottroper Timm K. für eine lange Zeit die Freiheit nehmen. Sechseinhalb Jahre soll er ins Gefängnis, weil er eine 86-Jährige brutal auf dem Bottroper Parkfriedhof überfallen hatte.
Außerdem wird er wohl noch einen Teil der Strafe in Höhe von einem Jahr und vier Monaten verbüßen müssen, die das Amtsgericht Bottrop ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt hatte. Als „Bewährungsversager“ bezeichnete ihn am Montag im Urteil Richterin Ute Hartung als Vorsitzende der VII. Strafkammer.
Früher beklaute er ältere Frauen auf dem Friedhof
Strafschärfend hatte das Gericht die Folgen des Überfalls berücksichtigt. Weil Timm K. kein Geld mehr für den Kauf von Marihuana hatte, entschloss er sich am 8. Mai, eine ältere Frau auf dem Friedhof zu überfallen. Schon oft hatte er diesen Ort als Schauplatz seiner Straftaten gewählt. Allerdings hatte er sich bislang darauf beschränkt, Frauen die Handtaschen zu klauen, wenn sie diese während der Grabpflege auf dem Weg abgestellt hatten.
Jetzt entschied er sich für Gewalt, lauerte der 86-Jährigen in einem Gebüsch auf, schlich sich von hinten heran und entriss ihr die Handtasche. Dabei stieß er sie laut Urteil zu Boden. Die Frau erlitt Brüche im Gesicht und am Becken. Timm K. kam nicht weit mit seiner Beute von 55 Euro. Er fiel Polizisten auf, nachdem die Fahndung nach dem Räuber anlief.
Tatort Friedhof wirkt strafschärfend
Das Urteil hatte die 86-Jährige, die körperlich wieder stabil wirkt, selbst mit angehört. Die psychischen Folgen sorgen dafür, dass sie aus Angst den Friedhof und das Grab ihres Mannes nicht mehr alleine aufsucht. Richterin Hartung sprach das strafschärfend an: „Eigentlich ist der Friedhof ja ein Ort des Friedens und der Ruhe.“
Eine Chance gewährte die Kammer dem Angeklagten aber. Sie wies ihn gleichzeitig in eine Entziehungsanstalt ein. Wenn er seine Drogensucht erfolgreich bekämpft, kann er schon nach der Hälfte der Strafe entlassen werden.