Noch bis zum 15. September läuft die Bewerbungsfrist für den Gründerpreis NRW. Mit dem Preis richten sich das Wirtschaftsministerium und die NRW-Bank an Unternehmerinnen und Unternehmer aus NRW mit erfolgreichen und innovativen Geschäftsideen. Die Preisgelder von insgesamt 60.000 Euro (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro) stiftet erneut die NRW-Bank.

Noch bis zum 15. September läuft die Bewerbungsfrist für den Gründerpreis NRW. Mit dem Preis richten sich das Wirtschaftsministerium und die NRW-Bank an Unternehmerinnen und Unternehmer aus NRW mit erfolgreichen und innovativen Geschäftsideen. Die Preisgelder von insgesamt 60.000 Euro (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro) stiftet erneut die NRW-Bank.

Teilnehmen können Unternehmen, die zwischen 2012 und 2015 in NRW gegründet wurden. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern sind ausdrücklich zur Teilnahme aufgerufen – ob Voll- oder Nebenerwerbsgründungen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen.

Fachjury ermittelt die Sieger

Die Sieger ermittelt eine Fachjury aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ausschlaggebend für die Bewertung sind der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem berücksichtigt die Jury die Unternehmensphilosophie, etwa Ansätze zur Familienfreundlichkeit, zum Klimaschutz und zum gesellschaftlichen Engagement. Der Gründerpreis NRW wird am 22. November in Düsseldorf verliehen.