Das Finanzamt macht frühzeitig aufmerksam auf eine Änderung seiner Konotverbindung: Überweisungen auf das Konto der Sparkasse Bottrop sind noch bis zum 31. August möglich. „Zahlungen an das Finanzamt Bottrop sind ab dem 1. September nur noch über das Konto der Bundesbank Bochum möglich“, sagt Markus Rusteberg, Leiter des Finanzamts Bottrop. „Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, etwaige Überweisungen oder Daueraufträge an das Finanzamt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.“ Die Daten der neuen Kontoverbindung: Finanzamt Bottrop: IBAN DE61 4300 0000 0042 4015 01 - BIC MARKDEF1430.

Das Finanzamt macht frühzeitig aufmerksam auf eine Änderung seiner Konotverbindung: Überweisungen auf das Konto der Sparkasse Bottrop sind noch bis zum 31. August möglich. „Zahlungen an das Finanzamt Bottrop sind ab dem 1. September nur noch über das Konto der Bundesbank Bochum möglich“, sagt Markus Rusteberg, Leiter des Finanzamts Bottrop. „Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, etwaige Überweisungen oder Daueraufträge an das Finanzamt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.“ Die Daten der neuen Kontoverbindung: Finanzamt Bottrop: IBAN DE61 4300 0000 0042 4015 01 - BIC MARKDEF1430.

Überweisungen und Einzahlungen auf das Konto bei der Sparkasse Bottrop können noch bis zum 31. Augustvorgenommen werden. Danach werden keine Aufträge mehr ausgeführt, da das Konto ab dem Zeitpunkt nicht mehr existiert. Allen, die bislang per Überweisung oder Dauerauftrag ihre Steuern bezahlen, wird daher geraten, umgehend ihre Bankdaten zu ändern oder vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

Für alle diejenigen, die bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, ändert sich nichts. Wer noch kein SEPA-Lastschriftmandat bei seinem zuständigen Finanzamt hinterlegt hat, kann dies einfach und unbürokratisch nachholen. Der Vordruck ist im Internet auf der Seite der Finanzverwaltung NRW unter folgendem Link zu finden: http://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/zahlungsverkehr.

Der Vordruck kann ausgefüllt an das Finanzamt geschickt werden. Grund für die Umstellungsei die Anpassung der Gebührenstruktur seitens der Sparkasse. Seit dem 1. März erhebe das Geldinstitut Gebühren. „Um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden, hat sich das Finanzamt entschieden, künftig ausschließlich die kostenlosen Serviceleistungen der Bundesbank zu nutzen..“