Bottrop. . Alle Bottroper Betriebe müssen die Konzessionen bis Ende Juli neu beantragen. Die Stadt muss dann entscheiden, wer eine bekommt und wer nicht.

  • Wenn der neue Glückspielstaatsvertrag in Kraft tritt, gelten für Spielhallen neue Regeln
  • Zwischen einzelnen Anbietern ist beispielsweise ein Mindestabstand vorgeschrieben
  • Stadt muss nun prüfen, ob und welche Spielhallen keine Konzession mehr bekommen

Die Betreiber aller 31 Spielhallen in der Stadt haben Post vom Fachbereich Recht und Ordnung bekommen: Die Schonfrist des neuen Glücksspielstaatsvertrages läuft ab, sie müssen bis zum 31. Juli neue Konzessionen beantragen.

Im Wortsinn eng werden wird es für die elf Betriebe in der Innenstadt. Weil der Vertrag einen Mindestabstand zwischen den Betrieben vorschreibt, werden wohl einige keine Konzession erhalten. Schließungen um jeden Preis will die Stadt aber nicht durchdrücken, sagt Abteilungsleiter Hans-Georg Skolarski: „Wir gehen nicht mehr den Weg: Wie machen wir alle dicht?“

Zahl der Spielhallen soll sinken

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages hatte 2011 politisch ein klares Ziel: Weniger Spielhallen in den Städten. Langfristig wird der Weg auch dahin führen, sagt Skolarski: „Auf Dauer wird die Spielhallenlandschaft stark ausgedünnt werden.“

Aber im Zeitraum von 2017 bis 2021, der faktischen Laufzeit des Staatsvertrages, wird es nach Einschätzung der Stadt in Bottrop keinen Kahlschlag geben. Skolarski verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das auch die Grundrechte der Spielhallenbetreiber betont.

Stadt wünscht sich mehr Unterstützung durch das Land

Bei der anstehenden Abwägung für die Konzessionsvergabe sieht sich die Stadt vom Land allein gelassen. Der Erlass aus dem Innenministerium „gibt wenig her“, sagt Skolarski. Also muss das Team im Fachbereich selbst die Vielzahl von Kriterien abwägen. Eine Handhabe gibt die Mindestabstandsregelung von 350 Metern zwischen den einzelnen Spielhallen-Standorten.

Ein weiterer Vorteil für die Stadt Bottrop: Weil der neue Staatsvertrag in NRW fünf Monate später in Kraft getreten ist, hat die Stadt für die Konzessionsvergabe Zeit bis Ende November. Deshalb können die Bottroper Experten jetzt die Entscheidungen und Gerichtsverfahren in anderen Ländern analysieren.

Niedersachsen wollte per Los entscheiden

Zum Beispiel die Idee aus Niedersachsen, die zu schließenden Spielhallen per Losverfahren auszuwählen. „Darüber gibt es schon Eilentscheidungen in beide Richtungen“, beobachtet Skolarski die Entwicklung. Niedersachsen hat gerade beschlossen, die Schließung per Los vorerst auszusetzen.

Das Team vom Fachbereich hat schon den Markt sondiert und weiß: „Wir haben hier keine Spielhöllen mehr, in denen Jugendschutz und Sozialkonzept Fremdwörter sind.“ Auch deshalb hat der Fachbereich den Spielhallenbetreibern geraten, bei ihren Anträgen gleich eine Härtefallregelung ins Spiel zu bringen. „Wenn einer glaubhaft versichert, er plane eine stufenweise Verkleinerung, kann das helfen. Aber spätestes 2021 kann sich dann keiner mehr auf eine Härtefall berufen.“