Das gibt den Ermittlern das Recht auf Kontrollen auch ohne konkreten Anlass
- Nach dem Polizeigesetz darf sie dort jetzt auch ohne einen Anlass die Bewohner überprüfen
- Ende März haben Beamte dort eine erste Kontrollaktion gemacht und dabei eine Leiche gefunden
- Polizeisprecher: Kein öffentlich zugänglicher Ort gilt in Bottrop als gefährlich
Die Polizei hat die Notunterkunft am Borsigweg in Batenbrock als so genannten „gefährlichen Ort“ eingestuft. „Das heißt nicht, dass von dem Heim Gefahren für Bürger ausgehen“, sagt Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber. Die Einstufung erlaubt der Polizei aber mehr Kontrollmöglichkeiten. Von denen hatte sie bereits im März bei einer Schwerpunktkontrolle Gebrauch gemacht.
Mit der Anfrage nach „gefährlichen bzw. verrufenen Orten“ hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Biesenbach Mitte April Schlagzeilen gemacht, obwohl Innenminister Ralf Jäger klarstellte, dass ein „gefährlicher Ort“ nicht gleichzusetzen sei mit einem „Kriminalitätsbrennpunkt“. Gefährliche Orte nach der Definition des Polizeigesetzes, so Wilming-Weber, müssen für die Öffentlichkeit keineswegs gefährlich sein.
Der Wortlaut im Paragrafen 12 des NRW-Polizeigesetzes heißt recht unspektakulär: „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, dass sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, (oder dass) sich dort gesuchte Straftäter verbergen.“
In der Unterkunft auf dem Borsigweg leben „zum großen Teil Menschen mit Flüchtlingshintergrund, davon sehr viele aus dem Balkanstaaten“, sagt Karen Alexius-Eifert, Abteilungsleiterin im Sozialamt. Die Polizei hat nach eigenen Angaben Erkenntnisse darüber, dass Menschen, die dort wohnen oder diese Adresse angegeben haben, mit Einbrüchen und Körperverletzungen in Erscheinung getreten sind. Das war für sie im März Anlass für ihre Schwerpunktkontrolle.
Die Aktion hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil bei der frühmorgendlichen Durchsuchung in einer Wohnung die Leiche eines 28-jährigen Mannes gefunden worden war. Mit dieser Kontrolle habe die Polizei „frühzeitig ein vorbeugendes Signal setzen wollen, damit es gar nicht erst zu Straftaten kommt“, sagt Wilming-Weber. Er verweist darauf, dass sich unter den sechs als „gefährliche Orte“ eingestuften Orten im Bereich des Polizeipräsidiums kein öffentlicher Ort in Bottrop befindet.