Bottrop. . Für Wahlwerbung und andere Poster an den Straßen gilt eine Reihe von Regeln. Über die Einhaltung wacht das Straßenverkehrsamt.
Plakate sind ein unvermeidlicher Begleiter sämtlicher Wahlen. Auch jetzt schon werben die Parteien wieder mit zahlreichen Slogans und Fotos an den Laternen der Stadt um die Wählerstimmen bei der Landtagswahl im Mai.
Ein WAZ-Leser ärgert sich aber über rücksichtslose Plakatierungen auf dem Eigen. Teils hängen die Plakate so niedrig, dass ältere und sehbehinderte Menschen sich daran schon den Kopf gestoßen haben.
Groß ist die Verletzungsgefahr wohl nicht
Gut, manch einer mag denken, dass die Verletzungsgefahr nicht so groß ist, angesichts der Tatsache, das die Parteien inzwischen auf leichten Hohlkammerplakate aus Kunststoff setzen, doch ärgerlich ist es allemal. Und außerdem ist es nicht erlaubt, die Plakate so niedrig aufzuhängen.
In der Straßenbenutzungsordnung ist genau geregelt, wie Plakate aufgehängt werden dürfen. Über Gehwegen müssen sie in mindestens zwei Meter Höhe hängen, über Radwegen gar in 2,20 Meter Höhe, sagt der zuständige Sacharbeiter beim Straßenverkehrsamt, Holger Schulz.
Höhen, die zumindest bei einigen Plakaten auf dem alten Teilstück der Kirchhellener Straße nicht eingehalten werden. Ein MLPD-Plakat – es mag heruntergerutscht sein – hängt fast auf Brusthöhe.
Und auch die FDP hat in Höhe der Richard-Wagner-Schule sehr niedrig plakatiert – wohl auch, wohl auch, weil darüber noch SPD oder Grüne ein Plätzchen ergattern wollten. Doch nicht nur die Höhe ist genau geregelt.
So dürfen an Bäumen und Schildern keine Plakate hängen und auch Kreuzungen und Einmündungsbereiche müssen frei gehalten werden. Gleiches gilt für Ernst-Wilczok-Platz, Berliner Platz, Johann-Breuker-Platz, Cyriakus-Platz. Bei Verstößen könne die Stadt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, so Schulz, wenn die Plakate nicht entfernt werden. Immer wieder gäbe es in Wahlkampfzeiten Beschwerden von Bürgern.