Bottrop. . Ab 2032 sollen sie flächendeckend im Einsatz sein. Für manche Haushalte beginnt nun der Austausch. Tipps und Infos der Verbraucherzentrale.
- Ab 2032 sollen sie flächendeckend im Einsatz sein
- Für manche Haushalte beginnt nun der Austausch
- Tipps und Infos der Verbraucherzentrale
In so manchen Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung kommen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinrichtungen“ genannt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor.
Und für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine Kommunikations-einheit, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein „intelligentes Messsystem“, auch bekannt als Smart Meter. „Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für immer größere Verbrauchergruppen. Das birgt sowohl Chancen als auch Risiken“, erklärt Claudia Berger, Leiterin der Beratungsstelle Bottrop der Verbraucherzentrale NRW. Die hat die wichtigsten Informationen rund um digitale Zähler und Smart Meter zusammengestellt:
Digitale Zähler allein versenden keine Daten
1. Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter. Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, die die Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine Daten, können diese aber speichern und Haushalten so theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern.
2. Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und -systemen durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es sich nicht um den Stromanbieter, mit dem der Stromliefervertrag besteht, sondern um ein weiteres Unternehmen, in der Regel den örtlichen Netzbetreiber. Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbraucher informiert werden. Widersprechen können diese der Installation nicht
Wer muss den Einbau von Smart Metern dulden?
3. Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jährlich mehr als 10 000 Kilowattstunden Strom verbraucht haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6000 kWh. Auch für Betreiber von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer Leistung besteht bereits Einbaupflicht.
4. Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3600 kWh kann zum Beispiel für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten. Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten in NRW bei durchschnittlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige Umbauten am Zählerschrank.
Hohe Anforderungen an die Datensicherheit
5. Die Stromverbrauchswerte, die intelligente Messsysteme erheben können, lassen theoretisch Rückschlüsse auf Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Der gesetzlich ab 2017 vorgesehene Smart-Meter-Einbau verzögert sich derzeit, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch keine drei Systeme als datensicher zugelassen hat – das aber ist Voraussetzung für den Start.
6. Nicht alle Daten fließen automatisch über die Leitungen: Von Haushalten mit einem Jahresverbrauch unter 10 000 kWh erhalten Versorger und Netzbetreiber nur den Jahreswert als Summe. Liegt der Verbrauch höher oder wird Strom erzeugt, erhalten sie von intelligenten Messsystemen täglich ein Verbrauchs- beziehungsweise Einspeiseprotokoll in 15-Minuten-Intervallen vom jeweiligen Vortag.